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AVGS  Coaching

 Aktivierungs- Vermittungsguscheine und Bildungsgutscheine 

Was ist ein AVGS?

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine finanzielle Förderung für Arbeitsuchende,
um den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
stellt einen AVGS für die Teilnahme an sogenannten „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung“ aus. Der AVGS ist ein Förderinstrument für Arbeitsuchende, das Coachings oder
Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt, die der Wiedereingliederung von Arbeitslosen dienen.

Wer bekommt ein AVGS Coaching?

Interessenten können sich leider nicht einfach irgendeine Maßnahme in Berlin, Hamburg, München oder Köln aussuchen. Ort, Dauer und Inhalte werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter – je nach Vorkenntnissen oder Werdegang der Interessierten – festgelegt. Den AVGS beantragen kann jede Person, die eine oder mehrere dieser Kriterien erfüllt: 

  • Arbeitslos gemeldet mit Anspruch
    auf Arbeitslosengeld 
  • Mindestens 6-wöchige Arbeitslosigkeit
    in den vergangenen 3 Monaten
  • Bisher erfolglose Vermittlung
    der antragstellenden Person 
  • Noch beschäftigt, Arbeitgeber Kündigung wurde aber bereits ausgesprochen (Anspruch auf ALG II)

Gibt es ein AVGS für Gründungen?

Ja, Arbeitslose oder Arbeitsuchende, die sich selbstständig machen wollen, können den AVGS MAT beantragen. Mit diesem Gutschein können sie zertifizierte Kurse in Anspruch nehmen, die ihr Wissen rund um die Existenzgründung aufbauen.

Wählen Sie z.B. in Absprache mit dem/r zuständigen Berater/-in des Jobcenters einen zertifizierten Anbieter oder Gründungscoach aus und absolvieren den Kurs. Der Bildungsträger lässt sich per AVGS vom Jobcenter auszahlen.

  • Entwicklung von Geschäftsmodellen
  • Erstellen von Businessplänen
  • Ausarbeitung einer Marketingstrategie

Wie lange ist der AVGS gültig?

Der AVGS wird stets mit einer zeitlichen Befristung ausgestellt, die im Ermessen des Jobcenters liegt. Die Geltungsdauer bewegt sich in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten. Die AVGS Maßnahme darf zudem nicht über den Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes hinausgehen. So kommt es vor, dass Maßnahmen in weniger als 3 Monaten durchzuführen sind. Umstände, die eine kurze Befristung rechtfertigen, wären u.a.:

  • Umzug und damit Wechsel von Bezirk und Arbeitsagentur bzw. Jobcenter 
  • Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 
  • Ende der Arbeitslosigkeit durch neuen Job
    oder Mutterschutz 
  • Wechsel in die Selbstständigkeit 

Wie kann ich einen AVGS beantragen?

Jetzt AVGS beantragen und loslegen!