Was ist ein AVGS?
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine finanzielle Förderung für Arbeitsuchende,
um den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter
stellt einen AVGS für die Teilnahme an sogenannten „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung“ aus. Der AVGS ist ein Förderinstrument für Arbeitsuchende, das Coachings oder
Qualifizierungsmaßnahmen unterstützt, die der Wiedereingliederung von Arbeitslosen dienen.
Wie kann ich einen AVGS beantragen?
1. Kurs
auswählen
Suchen Sie – beispielsweise im Internet – nach einem passenden Kurs und zertifizierten Maßnahmeträger. Wenn Ihre Teilnahme passt, erhalten Sie von ihm eine schriftliche Bestätigung.
2. AVGS
beantragen
Machen Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter. Ihr/e Berater/-in prüft, ob die Maßnahme beruflich weiterhilft und alle Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
3. Bewilligung abwarten
Sind alle Voraussetzungen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid des Jobcenters. Der Maßnahmeträger wird darüber informiert.
4. Coaching absolvieren
Jetzt müssen Sie den Gutschein nur noch einlösen und das Coaching erfolgreich abschließen. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.
5. Weitere AVGS-Maßnahmen
Sie können nie mehrere Kurse parallel belegen, so z.B. einen Sprachkurs und SAP-Kurs gleichzeitig. Es besteht aber die Möglichkeit, nach Ablauf des AVGS eine zweite darauf aufbauende Maßnahme zu beantragen.
Wichtig für Sie!
100% gefördert
Fahrtkosten, Unterkunft,
Verpflegung und Kinderbetreuungskosten werden während der Maßnahme erstattet
Volle Kostenübernahme durch das Jobcenter oder
die Agentur für Arbeit!