Die Neustarthilfe 2022 unterstützt Soloselbstständige, unständig Beschäftigte und kurz befristete Beschäftigte in den darstellenden Künsten. Die Neustarthilfe 2022 wird als Vorschuss ausgezahlt. Sie wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
Höhe der Neustarthilfe 2022
Der Förderzeitraum für die Neustarthilfe 2022 ist Januar bis März 2022. Sie beträgt einmalig 50 Prozent des dreimonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 4.500 EUR für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften sowie bis zu 18.000 EUR für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften.
Für die Berechnung des dreimonatigen Referenzumsatzes wird das Jahr 2019 zugrunde gelegt. Der durchschnittliche monatliche Umsatz des Jahres 2019 ist der Referenzmonatsumsatz. Der dreimonatige Referenzumsatz ist das Dreifache dieses Referenzmonatsumsatzes.
Antragstellung
Aktuell ist die direkte Antragstellung nur für natürliche Personen möglich. Die Antragstellung für Soloselbstständige, die als juristische Person organisiert sind und Anträge über prüfende Dritte stellen, startet im Februar. Anträge können direkt unter direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de über ein Elsterzertifikat gestellt werden.