Was ist ein AVGS?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III ist ein Förderinstrument für Arbeitslose und Arbeitsuchende. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter unterstützen damit Coachings oder Qualifizierungsmaßnahmen, die der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dienen. Darüber hinaus finanzieren sie Fortbildungen, die eine berufliche Umorientierung oder höhere Qualifikation nach sich ziehen.

100% gefördert

Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuungskosten werden während der Maßnahme erstattet

volle Kostenübernahme
durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit!

Wer bekommt ein AVGS Coaching?

  • Interessenten können sich leider nicht einfach irgendeine Maßnahme in Berlin, Hamburg, München oder Köln aussuchen. Ort, Dauer und Inhalte werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter – je nach Vorkenntnissen oder Werdegang der Interessierten – festgelegt. Den AVGS beantragen kann jede Person, die eine oder mehrere dieser Kriterien erfüllt:

    • Arbeitslos gemeldet mit Anspruch auf Arbeitslosengeld

    • Mindestens 6-wöchige Arbeitslosigkeit in den vergangenen 3 Monaten

    • Bisher erfolglose Vermittlung der antragstellenden Person

    • Noch beschäftigt, Arbeitgeber Kündigung wurde aber bereits ausgesprochen (Anspruch auf ALG II)

  • Ja, Arbeitslose oder Arbeitsuchende, die sich selbstständig machen wollen, können den AVGS MAT beantragen. Mit diesem Gutschein können sie zertifizierte Kurse in Anspruch nehmen, die ihr Wissen rund um die Existenzgründung aufbauen. Dazu zählen:

    • Entwicklung von Geschäftsmodellen

    • Erstellen von Businessplänen

    • Ausarbeitung einer Marketingstrategie

    Wählen Sie z.B. in Absprache mit dem/r zuständigen Berater/-in des Jobcenters einen zertifizierten Anbieter oder Gründungscoach aus und absolvieren den Kurs. Der Bildungsträger lässt sich per AVGS vom Jobcenter auszahlen.

  • Der AVGS wird stets mit einer zeitlichen Befristung ausgestellt, die im Ermessen des Jobcenters liegt. Die Geltungsdauer bewegt sich in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten. Die AVGS Maßnahme darf zudem nicht über den Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes hinausgehen. So kommt es vor, dass Maßnahmen in weniger als 3 Monaten durchzuführen sind. Umstände, die eine kurze Befristung rechtfertigen, wären u.a.

    • Umzug und damit Wechsel von Bezirk und Arbeitsagentur bzw. Jobcenter

    • Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

    • Ende der Arbeitslosigkeit durch neuen Job oder Mutterschutz

    • Wechsel in die Selbstständigkeit

    ACHTUNG! Den Aktivierungsgutschein einlösen, können Sie nur bei Bildungsträgern, die über eine AZAV-Zertifizierung verfügen. Das soll Missbrauch verhindern. Achten Sie bei der Kurswahl auf das AZAV-Zertifikat!

Wie kann ich einen AVGS beantragen?

  • Kurs auswählen

    Kurs auswählen

    Suchen Sie – beispielsweise im Internet – nach einem passenden Kurs und zertifizierten Maßnahmeträger. Wenn Ihre Teilnahme passt, erhalten Sie von ihm eine schriftliche Bestätigung.

  • AVGS beantragen

    Machen Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter. Ihr/e Berater/-in prüft, ob die Maßnahme beruflich weiterhilft und alle Bedingungen des AVGS erfüllt sind.

  • Bewilligung abwarten

    Bewilligung abwarten

    Sind alle Voraussetzungen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid des Jobcenters. Der Maßnahmeträger wird darüber informiert.

  • Coaching absolvieren

    Jetzt müssen Sie den Gutschein nur noch einlösen und das Coaching erfolgreich abschließen. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.

  • Weitere AVGS-Maßnahmen

    Sie können nie mehrere Kurse parallel belegen, so z.B. einen Sprachkurs und SAP-Kurs gleichzeitig. Es besteht aber die Möglichkeit, nach Ablauf des AVGS eine zweite darauf aufbauende Maßnahme zu beantragen.

Jetzt online in Ihre berufliche Zukunft starten!

Füllen Sie einfach die nebenstehenden Felder aus und gehen auf Senden. Ihr Gesprächswunsch wird garantiert und sofort bearbeitet. Gemeinsam vereinbaren wir ein kostenfreies Erstgespräch und lernen uns kennen. Wir freuen uns auf Sie!

Übrigens, wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre personenbezogenen Daten behandeln wir gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften (s. auch DSGVO) vertraulich.