Was ist ein AVGS?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III ist ein Förderinstrument für Arbeitslose und Arbeitsuchende. Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter unterstützen damit Coachings oder Qualifizierungsmaßnahmen, die der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt dienen. Darüber hinaus finanzieren sie Fortbildungen, die eine berufliche Umorientierung oder höhere Qualifikation nach sich ziehen.
100% gefördert
Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuungskosten werden während der Maßnahme erstattet
volle Kostenübernahme
durch das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit!
Wer bekommt ein AVGS Coaching?
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Interessenten können sich leider nicht einfach irgendeine Maßnahme in Berlin, Hamburg, München oder Köln aussuchen. Ort, Dauer und Inhalte werden von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter – je nach Vorkenntnissen oder Werdegang der Interessierten – festgelegt. Den AVGS beantragen kann jede Person, die eine oder mehrere dieser Kriterien erfüllt:
Arbeitslos gemeldet mit Anspruch auf Arbeitslosengeld
Mindestens 6-wöchige Arbeitslosigkeit in den vergangenen 3 Monaten
Bisher erfolglose Vermittlung der antragstellenden Person
Noch beschäftigt, Arbeitgeber Kündigung wurde aber bereits ausgesprochen (Anspruch auf ALG II)
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Ja, Arbeitslose oder Arbeitsuchende, die sich selbstständig machen wollen, können den AVGS MAT beantragen. Mit diesem Gutschein können sie zertifizierte Kurse in Anspruch nehmen, die ihr Wissen rund um die Existenzgründung aufbauen. Dazu zählen:
Entwicklung von Geschäftsmodellen
Erstellen von Businessplänen
Ausarbeitung einer Marketingstrategie
Wählen Sie z.B. in Absprache mit dem/r zuständigen Berater/-in des Jobcenters einen zertifizierten Anbieter oder Gründungscoach aus und absolvieren den Kurs. Der Bildungsträger lässt sich per AVGS vom Jobcenter auszahlen.
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Der AVGS wird stets mit einer zeitlichen Befristung ausgestellt, die im Ermessen des Jobcenters liegt. Die Geltungsdauer bewegt sich in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten. Die AVGS Maßnahme darf zudem nicht über den Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes hinausgehen. So kommt es vor, dass Maßnahmen in weniger als 3 Monaten durchzuführen sind. Umstände, die eine kurze Befristung rechtfertigen, wären u.a.
Umzug und damit Wechsel von Bezirk und Arbeitsagentur bzw. Jobcenter
Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
Ende der Arbeitslosigkeit durch neuen Job oder Mutterschutz
Wechsel in die Selbstständigkeit
ACHTUNG! Den Aktivierungsgutschein einlösen, können Sie nur bei Bildungsträgern, die über eine AZAV-Zertifizierung verfügen. Das soll Missbrauch verhindern. Achten Sie bei der Kurswahl auf das AZAV-Zertifikat!
Wie kann ich einen AVGS beantragen?
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Kurs auswählen
Suchen Sie – beispielsweise im Internet – nach einem passenden Kurs und zertifizierten Maßnahmeträger. Wenn Ihre Teilnahme passt, erhalten Sie von ihm eine schriftliche Bestätigung.
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AVGS beantragen
Machen Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter. Ihr/e Berater/-in prüft, ob die Maßnahme beruflich weiterhilft und alle Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
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Bewilligung abwarten
Sind alle Voraussetzungen für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfüllt, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid des Jobcenters. Der Maßnahmeträger wird darüber informiert.
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Coaching absolvieren
Jetzt müssen Sie den Gutschein nur noch einlösen und das Coaching erfolgreich abschließen. Ihnen selbst entstehen keine Kosten.
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Weitere AVGS-Maßnahmen
Sie können nie mehrere Kurse parallel belegen, so z.B. einen Sprachkurs und SAP-Kurs gleichzeitig. Es besteht aber die Möglichkeit, nach Ablauf des AVGS eine zweite darauf aufbauende Maßnahme zu beantragen.
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