Bis zu 24 Monate finanzielle Unterstützung vom Jobcenter für Ihren Start in die Selbstständigkeit. Das Einstiegsgeld ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Bürgergeld-Empfänger. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung – kostenlos durch AVGS.
Alleinstehend mit Regelbedarf 563 Euro:
Video: Einstiegsgeld beantragen – Schritt für Schritt erklärt
[YouTube-Video wird hier eingebettet]
Das Einstiegsgeld nach §16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters für Empfänger von Bürgergeld (ehemals ALG II), die eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen möchten. Es ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss – Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen, auch wenn Ihr Unternehmen scheitern sollte.
Das Einstiegsgeld soll den finanziellen Übergang von der Grundsicherung in die Selbstständigkeit erleichtern. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt – Sie verlieren also nicht Ihren Leistungsanspruch.
Das Einstiegsgeld ist für Bürgergeld-Empfänger (Jobcenter). Der Gründungszuschuss ist für ALG-I-Empfänger (Agentur für Arbeit). Die beiden Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
[Bild: Beratungsgespräch zum Einstiegsgeld beim Jobcenter]
Alt-Text: Einstiegsgeld-Beratung bei plangenial.de – Coaching für Bürgergeld-Empfänger
Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie:
Wie beim Gründungszuschuss handelt es sich beim Einstiegsgeld um eine Ermessensleistung. Das Jobcenter KANN den Antrag ablehnen. Professionelle Vorbereitung erhöht Ihre Chancen erheblich. Mit unserem Coaching liegt die Bewilligungsquote bei über 90%.
Die genaue Höhe wird vom Jobcenter individuell festgelegt. Als Orientierung:
Neben dem monatlichen Einstiegsgeld können Sie Darlehen oder Zuschüsse für Sachgüter bis 5.000 Euro beantragen (§16c SGB II). Das umfasst:
Video: 5 Tipps für den erfolgreichen Einstiegsgeld-Antrag
[YouTube-Video wird hier eingebettet]
Kostenlos. Wir besprechen Ihre Idee, prüfen Ihren Anspruch und planen das Vorgehen.
Für unser kostenloses Gründer-Coaching. Wir unterstützen bei der Beantragung.
Fachkundige Stellungnahme einholen (IHK, HWK oder AZAV-Träger).
Mit komplettem Unterlagenpaket beim Jobcenter. Wir bereiten Sie auf das Gespräch vor.
Selbstständigkeit starten. Unsere kostenlose Nachbetreuung begleitet Sie weiter.
Die clevere Kombination: Erst nutzen Sie den AVGS-Gutschein für unser kostenloses Gründer-Coaching. Wir erstellen den Businessplan, die Finanzplanung und bereiten den Einstiegsgeld-Antrag vor. Dann beantragen Sie das Einstiegsgeld mit professionell vorbereiteten Unterlagen.
Ergebnis: Professionelle Gründungsberatung (AVGS) + finanzielle Starthilfe (Einstiegsgeld) + ggf. Sachgüter-Zuschuss (§16c) = optimaler Gründungsstart ohne eigenes Kapital.
[Bild: Glückliche Gründerin in ihrem neuen Büro – gefördert durch Einstiegsgeld]
Alt-Text: Erfolgreiche Gründung mit Einstiegsgeld – Coaching bei plangenial.de
Ja! Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt. Erst wenn Ihre Einkünfte aus der Selbstständigkeit ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, entfällt der Bürgergeld-Anspruch. In der Übergangsphase werden Ihre Einkünfte auf das Bürgergeld angerechnet (mit Freibeträgen).
Das Einstiegsgeld muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn Ihre Gründung scheitert. Sie können in diesem Fall wieder regulär Bürgergeld beantragen. Es gibt keine finanzielle Bestrafung für einen gescheiterten Gründungsversuch. Deshalb ist eine gute Vorbereitung so wichtig – mit unserem AVGS-Coaching minimieren wir das Risiko.
Nein, das Einstiegsgeld setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus (mindestens 15 Stunden/Woche). Für nebenberufliche Selbstständigkeit gibt es andere Regelungen (Freibeträge beim Bürgergeld). Wir beraten Sie im Coaching, welcher Weg für Ihre Situation optimal ist.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Jobcenter. Rechnen Sie mit 2-6 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Wichtig: Beginnen Sie die Selbstständigkeit nicht vor der Bewilligung – das kann zur Ablehnung führen. Im Coaching planen wir den zeitlichen Ablauf so, dass keine Lücken entstehen.
Während des Bezugs von Einstiegsgeld müssen Sie hauptberuflich selbstständig sein. Das Jobcenter kann Nachweise verlangen: Gewerbeanmeldung, Rechnungen, Kundenlisten, Umsatzübersichten. In manchen Fällen werden halbjährliche Gespräche geführt. Wir bereiten Sie im Coaching auch darauf vor.
Ja! Das Einstiegsgeld und KfW-Gründerkredite schließen sich nicht gegenseitig aus. Auch Mikrokredite sind zusätzlich möglich. Im Coaching erstellen wir einen individuellen Finanzierungsplan, der alle verfügbaren Fördermittel optimal kombiniert. Alle Fördermöglichkeiten im Überblick
| Kriterium | Einstiegsgeld | Gründungszuschuss |
|---|---|---|
| Für wen? | Bürgergeld-Empfänger | ALG-I-Empfänger |
| Träger | Jobcenter | Agentur für Arbeit |
| Höhe | ~50% Regelbedarf + 10%/Person | ALG I + 300 Euro |
| Dauer | max. 24 Monate | max. 15 Monate |
| Restanspruch | Nicht relevant | Mind. 150 Tage |
| Rückzahlung | Nein | Nein |
| Zusätzlich | Sachgüter bis 5.000 Euro | Nur Phase 2 (300 Euro) |
Über 90% Bewilligungsquote bei professionell vorbereiteten Anträgen. Starten Sie kostenlos mit unserem AVGS-Coaching.
plangenial.de by Maik Marx
Berlin-Buch | Online deutschlandweit
Flexible Termine Mo-Fr.