Ein Partner, alle Lösungen – mit AVGS staatlich gefördert.

Einstiegsgeld für Existenzgründer – AVGS-Beratung und Coaching

Bis zu 24 Monate finanzielle Unterstützung vom Jobcenter für Ihren Start in die Selbstständigkeit. Das Einstiegsgeld ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Bürgergeld-Empfänger. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung – kostenlos durch AVGS.

Rechenbeispiel Einstiegsgeld

Alleinstehend mit Regelbedarf 563 Euro:

  • Grundbetrag: 50% von 563 Euro = ca. 282 Euro/Monat
  • Förderdauer: 6-24 Monate (Ermessensentscheidung)
  • Maximal: 24 x 282 = bis zu 6.768 Euro Zuschuss
  • Zusätzlich möglich: Darlehen/Zuschuss für Sachgüter bis 5.000 Euro
24+
Jahre Erfahrung
600+
Gründungsprojekte
AVGS
+ Einstiegsgeld
100%
kostenlose Beratung

Video: Einstiegsgeld beantragen – Schritt für Schritt erklärt

[YouTube-Video wird hier eingebettet]

Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld nach §16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters für Empfänger von Bürgergeld (ehemals ALG II), die eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnehmen möchten. Es ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss – Sie müssen das Geld nicht zurückzahlen, auch wenn Ihr Unternehmen scheitern sollte.

Das Einstiegsgeld soll den finanziellen Übergang von der Grundsicherung in die Selbstständigkeit erleichtern. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt – Sie verlieren also nicht Ihren Leistungsanspruch.

Wichtig: Einstiegsgeld ≠ Gründungszuschuss

Das Einstiegsgeld ist für Bürgergeld-Empfänger (Jobcenter). Der Gründungszuschuss ist für ALG-I-Empfänger (Agentur für Arbeit). Die beiden Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.

[Bild: Beratungsgespräch zum Einstiegsgeld beim Jobcenter]

Alt-Text: Einstiegsgeld-Beratung bei plangenial.de – Coaching für Bürgergeld-Empfänger

Wer hat Anspruch auf Einstiegsgeld?

Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie:

Kein Rechtsanspruch – aber gute Chancen

Wie beim Gründungszuschuss handelt es sich beim Einstiegsgeld um eine Ermessensleistung. Das Jobcenter KANN den Antrag ablehnen. Professionelle Vorbereitung erhöht Ihre Chancen erheblich. Mit unserem Coaching liegt die Bewilligungsquote bei über 90%.

Wie hoch ist das Einstiegsgeld?

Die genaue Höhe wird vom Jobcenter individuell festgelegt. Als Orientierung:

Monatlicher Zuschuss

  • Grundbetrag: bis zu 50% des Regelbedarfs
  • Alleinstehend 2024: ca. 282 Euro/Monat
  • Zuschlag: +10% für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft
  • Paar mit 2 Kindern: ca. 400-450 Euro/Monat möglich

Förderdauer

  • In der Regel: 6-12 Monate
  • Maximal: 24 Monate
  • Verlängerung auf Antrag möglich
  • Anfangs oft 6 Monate mit Option auf Verlängerung

Zusätzliche Förderung: Sachgüter und Investitionen

Neben dem monatlichen Einstiegsgeld können Sie Darlehen oder Zuschüsse für Sachgüter bis 5.000 Euro beantragen (§16c SGB II). Das umfasst:

Video: 5 Tipps für den erfolgreichen Einstiegsgeld-Antrag

[YouTube-Video wird hier eingebettet]

So beantragen Sie Einstiegsgeld – Schritt für Schritt

1

Erstgespräch bei plangenial.de

Kostenlos. Wir besprechen Ihre Idee, prüfen Ihren Anspruch und planen das Vorgehen.

2

AVGS-Gutschein beantragen

Für unser kostenloses Gründer-Coaching. Wir unterstützen bei der Beantragung.

3

Gründer-Coaching starten

Gemeinsam Businessplan erstellen, Finanzplanung und Marktanalyse.

4

Tragfähigkeit bestätigen

Fachkundige Stellungnahme einholen (IHK, HWK oder AZAV-Träger).

5

Einstiegsgeld beantragen

Mit komplettem Unterlagenpaket beim Jobcenter. Wir bereiten Sie auf das Gespräch vor.

6

Gründen + Nachbetreuung

Selbstständigkeit starten. Unsere kostenlose Nachbetreuung begleitet Sie weiter.

Einstiegsgeld + AVGS = Maximale Förderung

Die clevere Kombination: Erst nutzen Sie den AVGS-Gutschein für unser kostenloses Gründer-Coaching. Wir erstellen den Businessplan, die Finanzplanung und bereiten den Einstiegsgeld-Antrag vor. Dann beantragen Sie das Einstiegsgeld mit professionell vorbereiteten Unterlagen.

Ergebnis: Professionelle Gründungsberatung (AVGS) + finanzielle Starthilfe (Einstiegsgeld) + ggf. Sachgüter-Zuschuss (§16c) = optimaler Gründungsstart ohne eigenes Kapital.

[Bild: Glückliche Gründerin in ihrem neuen Büro – gefördert durch Einstiegsgeld]

Alt-Text: Erfolgreiche Gründung mit Einstiegsgeld – Coaching bei plangenial.de

Häufig gestellte Fragen zum Einstiegsgeld

Bekomme ich während des Einstiegsgeldes weiterhin Bürgergeld?

Ja! Das Einstiegsgeld wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt. Erst wenn Ihre Einkünfte aus der Selbstständigkeit ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt zu decken, entfällt der Bürgergeld-Anspruch. In der Übergangsphase werden Ihre Einkünfte auf das Bürgergeld angerechnet (mit Freibeträgen).

Was passiert, wenn mein Unternehmen scheitert?

Das Einstiegsgeld muss nicht zurückgezahlt werden, auch wenn Ihre Gründung scheitert. Sie können in diesem Fall wieder regulär Bürgergeld beantragen. Es gibt keine finanzielle Bestrafung für einen gescheiterten Gründungsversuch. Deshalb ist eine gute Vorbereitung so wichtig – mit unserem AVGS-Coaching minimieren wir das Risiko.

Kann ich Einstiegsgeld auch bei Nebenerwerb bekommen?

Nein, das Einstiegsgeld setzt eine hauptberufliche Selbstständigkeit voraus (mindestens 15 Stunden/Woche). Für nebenberufliche Selbstständigkeit gibt es andere Regelungen (Freibeträge beim Bürgergeld). Wir beraten Sie im Coaching, welcher Weg für Ihre Situation optimal ist.

Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Jobcenter. Rechnen Sie mit 2-6 Wochen nach Einreichung aller Unterlagen. Wichtig: Beginnen Sie die Selbstständigkeit nicht vor der Bewilligung – das kann zur Ablehnung führen. Im Coaching planen wir den zeitlichen Ablauf so, dass keine Lücken entstehen.

Was muss ich dem Jobcenter während der Förderung nachweisen?

Während des Bezugs von Einstiegsgeld müssen Sie hauptberuflich selbstständig sein. Das Jobcenter kann Nachweise verlangen: Gewerbeanmeldung, Rechnungen, Kundenlisten, Umsatzübersichten. In manchen Fällen werden halbjährliche Gespräche geführt. Wir bereiten Sie im Coaching auch darauf vor.

Kann ich Einstiegsgeld und KfW-Kredit kombinieren?

Ja! Das Einstiegsgeld und KfW-Gründerkredite schließen sich nicht gegenseitig aus. Auch Mikrokredite sind zusätzlich möglich. Im Coaching erstellen wir einen individuellen Finanzierungsplan, der alle verfügbaren Fördermittel optimal kombiniert. Alle Fördermöglichkeiten im Überblick

Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss – Vergleich

KriteriumEinstiegsgeldGründungszuschuss
Für wen?Bürgergeld-EmpfängerALG-I-Empfänger
TrägerJobcenterAgentur für Arbeit
Höhe~50% Regelbedarf + 10%/PersonALG I + 300 Euro
Dauermax. 24 Monatemax. 15 Monate
RestanspruchNicht relevantMind. 150 Tage
RückzahlungNeinNein
ZusätzlichSachgüter bis 5.000 EuroNur Phase 2 (300 Euro)

Ergänzende Gründungsthemen

Gründer-Coaching
Das Komplettpaket
Businessplan
Bankfähig erstellen
Gründungszuschuss
Für ALG-I-Empfänger
KfW-Kredit
Zusätzliche Finanzierung
Alle Fördermittel
Kompletter Überblick

Einstiegsgeld sichern – mit professioneller Vorbereitung

Über 90% Bewilligungsquote bei professionell vorbereiteten Anträgen. Starten Sie kostenlos mit unserem AVGS-Coaching.

Einstiegsgeld-Beratung starten

Standort

plangenial.de by Maik Marx
Berlin-Buch | Online deutschlandweit
Flexible Termine Mo-Fr.