Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer – als Gründerin oder Gründer begegnen Ihnen verschiedene Steuerarten. Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick zur ersten Orientierung. Wichtig: Das ist keine Steuerberatung – Ihre Steuererklärung erstellen Sie selbst, verbindliche Auskünfte zu Ihrem Einzelfall geben Ihr Finanzamt oder ein Steuerberater.
Video: Steuern für Gründer – Die 5 wichtigsten Steuerarten einfach erklärt
[YouTube-Video wird hier eingebettet]
Selbständige zahlen Einkommensteuer auf ihren Gewinn (progressiver Tarif, § 32a EStG). Bis zur Höhe des Grundfreibetrags fällt keine Einkommensteuer an. Das Finanzamt kann vierteljährliche Vorauszahlungen festsetzen (§ 37 EStG). Aktuelle Beträge und Details: Bundesfinanzministerium und Ihr Finanzamt.
Auf Rechnungen wird in der Regel Umsatzsteuer ausgewiesen (Regelsatz 19 %, ermäßigt 7 % – § 12 UStG), die ans Finanzamt abgeführt wird. Das Umsatzsteuerrecht kennt außerdem den sogenannten Vorsteuerabzug (§ 15 UStG). Wie das in Ihrem Fall aussieht, klären Sie selbst anhand offizieller Quellen oder mit einem Steuerberater.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Unterhalb bestimmter Umsatzgrenzen sieht das Gesetz eine Sonderregelung vor. Ob sie für Sie in Frage kommt und was sie bedeutet, ist eine Einzelfall-Entscheidung – zum Selbst-Nachlesen: § 19 UStG im Gesetzestext.
Betrifft Gewerbetreibende (nicht Freiberufler). Es gibt einen Freibetrag für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG); der Hebesatz ist je nach Kommune unterschiedlich. Details: Ihre Gemeinde und das Finanzamt.
Wird als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben; seit 2021 gilt eine Freigrenze, unterhalb derer er für die meisten entfällt (SolzG). Aktuelle Werte: Bundesfinanzministerium.
Wird bei Kirchenmitgliedschaft als Zuschlag zur Einkommensteuer erhoben (je nach Bundesland 8 oder 9 %).
Unser AVGS-Gründer-Coaching ist Unternehmens- und Existenzgründungsberatung. Zum Thema Steuern zeigen wir Ihnen ausschließlich die Bedienung der Software (z. B. ELSTER oder WISO): wo welche Angaben eingetragen werden und wo Sie offizielle Informationen finden. Ihre Steuererklärung erstellen Sie selbst.
Wir leisten keine Steuerberatung – also keine Prüfung, Berechnung, Bewertung oder Optimierung Ihrer steuerlichen Situation (§ 5 StBerG). Für individuelle steuerliche Fragen wenden Sie sich an Ihr Finanzamt oder einen Steuerberater.
Verwandte Themen: Budget & Haushalt | Rechtsformen im Überblick | Gründungsformalitäten
Unternehmens- und Existenzgründungsberatung – mit AVGS 100 % gefördert.
Bilder und Videos auf dieser Seite sind überwiegend KI-generiert.