Den Formalitäten-Dschungel sicher durchqueren. Wir begleiten Sie durch alle Behördengänge und Anmeldungen – schnell, korrekt und stressfrei.
Die Gründung eines Unternehmens erfordert zahlreiche Anmeldungen, Genehmigungen und behördliche Schritte. Die Reihenfolge und die konkreten Anforderungen hängen von Ihrer Rechtsform, Branche und Ihrem Standort ab. Ohne professionelle Unterstützung können hier schnell Fehler passieren, die Zeit und Geld kosten.
Jedes Gewerbe muss beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Formulare und klären vorab, ob Ihr Vorhaben anmeldepflichtig ist oder ob Sie als Freiberufler gelten.
Innerhalb von vier Wochen nach der Gründung müssen Sie sich beim Finanzamt melden. Wir zeigen Ihnen, wo Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung finden (ELSTER) und wie die Software bedient wird. Die inhaltlichen Angaben – etwa zur Kleinunternehmerregelung oder zur Gewinnermittlungsart – sind Ihre eigene Entscheidung; steuerliche Fragen dazu klären Sie mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater.
Je nach Branche sind Sie Pflichtmitglied der IHK oder HWK. Wir klären die Zuständigkeit und helfen bei der Anmeldung.
Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) müssen im Handelsregister eingetragen werden. Wir begleiten den Prozess: Gesellschaftsvertrag, Notartermin, Anmeldung.
Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft ist für alle Unternehmer mit Beschäftigten Pflicht. Auch Einzelunternehmer können sich freiwillig versichern.
Wir zeigen Ihnen, worauf Gründer beim Vergleich von Geschäftskonten typischerweise achten (Kosten, Funktionen) – die Wahl treffen Sie selbst.
Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht, Krankenversicherung, Altersvorsorge – wir geben einen neutralen Überblick über die Versicherungsarten und planen die Kosten in Ihrem Finanzplan ein. Die Auswahl treffen Sie selbst; wir leisten keine Versicherungsberatung (unabhängige Informationen: Verbraucherzentrale).
Viele Branchen erfordern besondere Genehmigungen: Gaststättenerlaubnis, Handwerksrolleneintrag, Heilpraktikererlaubnis, Maklererlaubnis nach §34c GewO. Wir verschaffen uns gemeinsam den Überblick, welche Stellen zuständig sind – verbindliche Auskünfte gibt die jeweilige Behörde.
Als AZAV-zertifizierter Träger bieten wir das Formalitäten-Coaching kostenlos über den AVGS-Gutschein an. Keine versteckten Kosten, keine Eigenleistung.
Bilder und Videos auf dieser Seite sind überwiegend KI-generiert.