Einzelunternehmen, GbR, UG oder GmbH? Diese Seite gibt einen neutralen Überblick über die gängigen Rechtsformen – als Grundlage für Ihre eigene Entscheidung. Rechtliche und steuerliche Detailfragen klären Sie mit Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.
Die Rechtsform beeinflusst Haftung, Verwaltungsaufwand, Finanzierungsmöglichkeiten und Außenwirkung – und die Rechtsformen werden unterschiedlich besteuert. Es lohnt sich deshalb, die Unterschiede zu kennen, bevor Sie sich festlegen.
Merkmale: Einfachste und günstigste Gründungsform. Keine Mindesteinlage, kein Gesellschaftsvertrag, geringer Verwaltungsaufwand. Zu beachten: Volle persönliche Haftung mit dem Privatvermögen.
Merkmale: Einfache Gründung für Teams ab 2 Personen, kein Mindestkapital, flexibler Gesellschaftsvertrag. Zu beachten: Alle Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch – auch mit Privatvermögen.
Merkmale: Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, Gründung ab 1 Euro Stammkapital möglich (§ 5a GmbHG). Zu beachten: Gesetzliche Rücklagepflicht (25 % des Jahresüberschusses, bis 25.000 Euro erreicht sind), Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung.
Merkmale: Haftungsbeschränkung, 25.000 Euro Stammkapital (davon mindestens 12.500 Euro bei Gründung einzuzahlen), notarielle Beurkundung. Zu beachten: Höherer Verwaltungsaufwand, Offenlegungspflichten (Bundesanzeiger), eigenständige Besteuerung als Kapitalgesellschaft.
Merkmale: Für Katalogberufe und ähnliche Tätigkeiten (§ 18 EStG) – keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, keine IHK-Pflichtmitgliedschaft, Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich. Zu beachten: Die Abgrenzung zum Gewerbe ist nicht immer eindeutig – im Zweifel entscheidet das Finanzamt.
Neutrale Informationen zum Selbst-Nachlesen: existenzgruender.de (BMWK), Ihre IHK/HwK sowie gesetze-im-internet.de.
Im Rahmen unseres AVGS-geförderten Gründer-Coachings (Unternehmens- und Existenzgründungsberatung) strukturieren wir mit Ihnen den Vergleich der Rechtsformen anhand Ihrer unternehmerischen Kriterien – Haftung, Kapital, Aufwand, Außenwirkung – und zeigen Ihnen, wo Sie neutrale Informationen finden. Die Entscheidung treffen Sie selbst. Wir leisten keine Rechts- und keine Steuerberatung: Die rechtliche Gestaltung (z. B. Gesellschaftsvertrag) gehört zu Notar oder Rechtsanwalt, die steuerliche Beurteilung zum Steuerberater.
Unternehmens- und Existenzgründungsberatung – mit AVGS 100 % gefördert.
Bilder und Videos auf dieser Seite sind überwiegend KI-generiert.