Bis zu 15 Monate finanzielle Unterstützung für Ihren Weg in die Selbstständigkeit. Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist die wichtigste Förderung für ALG-I-Empfänger. Wir maximieren Ihre Bewilligungschancen – kostenlos durch AVGS.
Bei einem ALG I von 1.500 Euro monatlich:
Video: Gründungszuschuss beantragen – Schritt für Schritt erklärt
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Der Gründungszuschuss nach §93 SGB III ist die wichtigste staatliche Förderung für ALG-I-Empfänger, die sich selbstständig machen möchten. Er sichert Ihren Lebensunterhalt und die Sozialversicherung in der kritischen Startphase Ihres Unternehmens. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar – es ist kein Kredit, sondern ein geschenktes Startkapital.
Sie erhalten:
Voraussetzung: Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit
Antrag: VOR der Gründung bei der Agentur für Arbeit
Sie erhalten:
Voraussetzung: Nachweis hauptberuflicher Geschäftstätigkeit und wirtschaftlicher Aktivität
Antrag: Ca. 2 Monate vor Ende von Phase 1
Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:
Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung (seit 2011). Die Agentur für Arbeit KANN den Antrag ablehnen. Bei schlecht vorbereiteten Anträgen liegt die Ablehnungsquote bei über 50%. Bei professionell vorbereiteten Anträgen (mit Coaching) liegt sie bei unter 5%. Genau deshalb ist professionelle Vorbereitung so wichtig.
[Bild: Beratungsgespräch zur Gründungszuschuss-Beantragung]
Alt-Text: Gründungszuschuss-Beratung bei plangenial.de – über 95% Bewilligungsquote
Bevor Sie bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden, besprechen wir Ihre Situation: Haben Sie Anspruch? Ist Ihre Geschäftsidee tragfähig? Wie sollten Sie vorgehen? Dieses Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des AVGS-Gutscheins bei Ihrer Agentur für Arbeit. Damit wird unser gesamtes Gründer-Coaching für Sie kostenlos finanziert.
Im AVGS-Coaching erarbeiten wir gemeinsam alle Unterlagen:
Wir bereiten Ihren Businessplan so auf, dass die fachkundige Stelle (IHK, HWK, Steuerberater) die Tragfähigkeit problemlos bestätigt. Wir kennen die Anforderungen und wissen, worauf die Prüfer achten.
Wir bereiten Sie auf das entscheidende Gespräch vor:
Nach der Bewilligung begleiten wir Sie durch die Gründung und darüber hinaus. Unsere kostenlose Nachbetreuung steht Ihnen unbegrenzt zur Verfügung.
Video: 5 Insider-Tipps für die Gründungszuschuss-Beantragung
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Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats). Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. In vielen Fällen wird der Zuschuss im Widerspruchsverfahren doch noch bewilligt. Mit professioneller Vorbereitung durch unser Coaching reduzieren Sie das Ablehnungsrisiko auf unter 5%.
Nein, der Gründungszuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie müssen ihn auch dann nicht zurückzahlen, wenn Ihr Unternehmen scheitert. Einzige Ausnahme: Wenn Sie die Selbstständigkeit innerhalb der Förderzeit aufgeben und wieder ALG I beantragen, endet die Förderung sofort.
Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein (mindestens 15 Stunden/Woche). Ein Nebenjob ist möglich, solange die Selbstständigkeit den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit bildet. Achten Sie auf die Einkommensgrenzen beim ALG I.
Während Phase 1 müssen Sie die hauptberufliche Selbstständigkeit ausüben. Für Phase 2 müssen Sie zudem wirtschaftliche Aktivität nachweisen (Rechnungen, Aufträge, Kundenkontakte). Eine Rückkehr in die Arbeitslosigkeit beendet den Zuschuss.
Der Gründungszuschuss selbst ist steuerfrei. Er unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – das heißt, er erhöht den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte. In der Gründungsphase mit geringen Einnahmen hat das meist keine spürbare Auswirkung.
Über 95% Bewilligungsquote bei professionell vorbereiteten Anträgen. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch.
plangenial.de by Maik Marx
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