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Gründungszuschuss beantragen – AVGS-Coaching für maximale Bewilligungschancen

Bis zu 15 Monate finanzielle Unterstützung für Ihren Weg in die Selbstständigkeit. Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit ist die wichtigste Förderung für ALG-I-Empfänger. Wir maximieren Ihre Bewilligungschancen – kostenlos durch AVGS.

Rechenbeispiel: So viel Gründungszuschuss können Sie erhalten

Bei einem ALG I von 1.500 Euro monatlich:

  • Phase 1 (6 Monate): 6 x (1.500 + 300) = 10.800 Euro
  • Phase 2 (9 Monate): 9 x 300 = 2.700 Euro
  • Gesamt: 13.500 Euro nicht rückzahlbarer Zuschuss
95%+
Bewilligungsquote
600+
erfolgreiche Anträge
24+
Jahre Erfahrung
100%
AVGS-gefördert

Video: Gründungszuschuss beantragen – Schritt für Schritt erklärt

[YouTube-Video wird hier eingebettet]

Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss nach §93 SGB III ist die wichtigste staatliche Förderung für ALG-I-Empfänger, die sich selbstständig machen möchten. Er sichert Ihren Lebensunterhalt und die Sozialversicherung in der kritischen Startphase Ihres Unternehmens. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar – es ist kein Kredit, sondern ein geschenktes Startkapital.

Die zwei Förderphasen im Detail

Phase 1: 6 Monate (Pflicht)

Sie erhalten:

  • Ihr bisheriges ALG I in voller Höhe
  • Plus 300 Euro monatlich für Sozialversicherung

Voraussetzung: Aufnahme einer hauptberuflichen Selbstständigkeit

Antrag: VOR der Gründung bei der Agentur für Arbeit

Phase 2: 9 Monate (optional)

Sie erhalten:

  • 300 Euro monatlich für Sozialversicherung
  • (Kein ALG I mehr in Phase 2)

Voraussetzung: Nachweis hauptberuflicher Geschäftstätigkeit und wirtschaftlicher Aktivität

Antrag: Ca. 2 Monate vor Ende von Phase 1

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  1. ALG-I-Bezug – Sie beziehen aktuell Arbeitslosengeld I (nicht Bürgergeld)
  2. Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I zum Zeitpunkt der Gründung
  3. Hauptberufliche Selbstständigkeit – mindestens 15 Stunden/Woche
  4. Businessplan – professionell und nachvollziehbar
  5. Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle (IHK, HWK, Steuerberater)
  6. Eignung – Kenntnisse und Fähigkeiten für die geplante Tätigkeit

Wichtig: Kein Rechtsanspruch!

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung (seit 2011). Die Agentur für Arbeit KANN den Antrag ablehnen. Bei schlecht vorbereiteten Anträgen liegt die Ablehnungsquote bei über 50%. Bei professionell vorbereiteten Anträgen (mit Coaching) liegt sie bei unter 5%. Genau deshalb ist professionelle Vorbereitung so wichtig.

[Bild: Beratungsgespräch zur Gründungszuschuss-Beantragung]

Alt-Text: Gründungszuschuss-Beratung bei plangenial.de – über 95% Bewilligungsquote

So beantragen Sie den Gründungszuschuss erfolgreich

Schritt 1: Kostenloses Erstgespräch bei plangenial.de

Bevor Sie bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden, besprechen wir Ihre Situation: Haben Sie Anspruch? Ist Ihre Geschäftsidee tragfähig? Wie sollten Sie vorgehen? Dieses Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Schritt 2: AVGS-Gutschein beantragen

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung des AVGS-Gutscheins bei Ihrer Agentur für Arbeit. Damit wird unser gesamtes Gründer-Coaching für Sie kostenlos finanziert.

Schritt 3: Gründer-Coaching starten

Im AVGS-Coaching erarbeiten wir gemeinsam alle Unterlagen:

Schritt 4: Tragfähigkeitsbescheinigung einholen

Wir bereiten Ihren Businessplan so auf, dass die fachkundige Stelle (IHK, HWK, Steuerberater) die Tragfähigkeit problemlos bestätigt. Wir kennen die Anforderungen und wissen, worauf die Prüfer achten.

Schritt 5: Antrag bei der Agentur für Arbeit

Wir bereiten Sie auf das entscheidende Gespräch vor:

Schritt 6: Gründung und Nachbetreuung

Nach der Bewilligung begleiten wir Sie durch die Gründung und darüber hinaus. Unsere kostenlose Nachbetreuung steht Ihnen unbegrenzt zur Verfügung.

Video: 5 Insider-Tipps für die Gründungszuschuss-Beantragung

[YouTube-Video wird hier eingebettet]

Gründungszuschuss vs. Einstiegsgeld – Was ist der Unterschied?

Gründungszuschuss

  • Für ALG-I-Empfänger
  • Agentur für Arbeit
  • ALG I + 300 Euro (Phase 1)
  • Bis 15 Monate
  • 150 Tage Restanspruch nötig
  • Ermessensleistung

Einstiegsgeld

  • Für Bürgergeld-Empfänger
  • Jobcenter
  • Ca. 50% des Regelbedarfs
  • Bis 24 Monate
  • Kein Restanspruch nötig
  • Ermessensleistung

Mehr zum Einstiegsgeld

Häufig gestellte Fragen zum Gründungszuschuss

Was tun bei Ablehnung des Gründungszuschusses?

Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats). Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. In vielen Fällen wird der Zuschuss im Widerspruchsverfahren doch noch bewilligt. Mit professioneller Vorbereitung durch unser Coaching reduzieren Sie das Ablehnungsrisiko auf unter 5%.

Kann ich den Gründungszuschuss zurückzahlen müssen?

Nein, der Gründungszuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie müssen ihn auch dann nicht zurückzahlen, wenn Ihr Unternehmen scheitert. Einzige Ausnahme: Wenn Sie die Selbstständigkeit innerhalb der Förderzeit aufgeben und wieder ALG I beantragen, endet die Förderung sofort.

Kann ich nebenher noch angestellt sein?

Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein (mindestens 15 Stunden/Woche). Ein Nebenjob ist möglich, solange die Selbstständigkeit den Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit bildet. Achten Sie auf die Einkommensgrenzen beim ALG I.

Welche Pflichten habe ich während des Bezugs?

Während Phase 1 müssen Sie die hauptberufliche Selbstständigkeit ausüben. Für Phase 2 müssen Sie zudem wirtschaftliche Aktivität nachweisen (Rechnungen, Aufträge, Kundenkontakte). Eine Rückkehr in die Arbeitslosigkeit beendet den Zuschuss.

Muss ich den Gründungszuschuss versteuern?

Der Gründungszuschuss selbst ist steuerfrei. Er unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – das heißt, er erhöht den Steuersatz für Ihre übrigen Einkünfte. In der Gründungsphase mit geringen Einnahmen hat das meist keine spürbare Auswirkung.

Ergänzende Gründungsthemen

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