Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer – welche Steuern betreffen Sie als Gründer? Wir machen Steuerrecht verständlich und helfen Ihnen, von Anfang an richtig zu planen.
Video: Steuern für Gründer – Die 5 wichtigsten Steuerarten einfach erklärt
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Jeder Selbstständige zahlt Einkommensteuer auf seinen Gewinn. Der Steuersatz steigt progressiv von 14% bis 45%. Der Grundfreibetrag (ca. 11.600 Euro) ist steuerfrei. Wichtig: Vorauszahlungen planen – das Finanzamt schätzt Ihren Gewinn und fordert vierteljährliche Vorauszahlungen.
19% (bzw. 7% ermäßigt) auf Ihre Rechnungen. Sie sammeln die Umsatzsteuer von Ihren Kunden ein und führen sie ans Finanzamt ab. Vorsteuerabzug: Die Umsatzsteuer, die Sie selbst bezahlen (z.B. für Material, Software), können Sie abziehen.
Kleinunternehmerregelung (§19 UStG): Bei Umsatz unter 22.000 Euro im Vorjahr können Sie auf Umsatzsteuer verzichten. Vorteil: Weniger Bürokratie. Nachteil: Kein Vorsteuerabzug.
Nur für Gewerbetreibende (nicht Freiberufler). Freibetrag von 24.500 Euro. Hebesatz je nach Kommune (200-500%). In der Gründungsphase oft nicht relevant, da der Gewinn unter dem Freibetrag liegt.
5,5% auf die Einkommensteuer. Seit 2021 entfällt er für die meisten Steuerpflichtigen (Freigrenze: ca. 17.500 Euro Einkommensteuer).
8-9% auf die Einkommensteuer (nur bei Kirchenmitgliedschaft).
Steuerliche Grundlagen sind Teil unseres AVGS-Gründer-Coachings. Wir ersetzen keinen Steuerberater, aber wir geben Ihnen das Grundwissen, um steuerliche Entscheidungen zu verstehen.
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Finanzwissen für Gründer – praxisnah und verständlich.