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Folge 41: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – Deine Rechte und Pflichten im Job

Folge 41: Arbeitsrecht für Arbeitnehmer Deine Rechte und Pflichten im Job

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Bewerbungs- & Karriere-Podcast · Folge 41

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – Deine Rechte und Pflichten im Job

Stell dir vor, du erhältst eine Kündigung – per E-Mail, ohne Begründung, mitten in der Probezeit. Oder dein Chef verweigert dir den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Vielleicht wirst du krank und weißt nicht, ob du Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast. Unwissenheit macht verletzlich – und genau deshalb ist Arbeitsrecht kein trockenes Juristenthema, sondern dein persönliches Schutzschild im Berufsleben. Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie nicht durchsetzen.

In Folge 41 des plangenial-Podcasts nimmt dich Maik Marx mit auf eine praxisnahe Reise durch das deutsche Arbeitsrecht. Du lernst, was im Arbeitsvertrag stehen muss, wie die Probezeit funktioniert, wann das Kündigungsschutzgesetz greift und was du bei einer Abmahnung oder Kündigung sofort tun solltest. Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Inhalte der Folge zusammen – und gibt dir konkrete Schritt-für-Schritt-Anleitungen, damit du im Ernstfall souverän und informiert reagieren kannst. Denn Arbeitsrecht ist komplex, aber jeder sollte die Grundlagen kennen.

Warum Arbeitsrecht für jeden Arbeitnehmer unverzichtbar ist

Arbeitsrecht regelt die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es schützt die strukturell schwächere Partei – dich als Beschäftigten – vor Ausbeutung, Willkür und unfairen Bedingungen. Ohne Arbeitsrecht kein fairer Job.

Das deutsche Arbeitsrecht ist ein dichtes Geflecht aus Gesetzen, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und individuellen Arbeitsverträgen. Wichtige Grundlagen liefern das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hinzu kommen Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die regelmäßig aktualisiert werden.

Wer seine Pflichten nicht kennt, riskiert Abmahnungen oder Kündigung. Wer seine Rechte nicht kennt, verschenkt Urlaubstage, Gehalt oder Kündigungsschutz. Deshalb ist es essentiell, die wichtigsten Spielregeln zu verstehen – egal ob du gerade deine erste Stelle antrittst oder seit Jahren im Berufsleben stehst.

Maik Marx betont in der Folge: „Arbeitsrecht ist das Fundament jedes Arbeitsverhältnisses.“ Es lohnt sich, Zeit in dieses Wissen zu investieren – denn es schützt dich nicht nur im Konfliktfall, sondern gibt dir auch Sicherheit und Selbstbewusstsein im Alltag.

  • Schutz vor Willkür: Klare gesetzliche Regeln verhindern, dass Arbeitgeber dich nach Belieben behandeln können
  • Einfordern von Ansprüchen: Nur wer seine Rechte kennt, kann Urlaub, Gehalt und Arbeitsschutz durchsetzen
  • Vermeiden von Fehlern: Kenntnisse über deine Pflichten schützen dich vor Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen
  • Verhandlungsmacht: Mit Arbeitsrechtswissen kannst du Arbeitsverträge souverän verhandeln und bessere Konditionen aushandeln
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In Podcast-Folge 41 sprechen Lia und Maik Marx über das Fundament jedes Arbeitsverhältnisses: Arbeitsrecht. Du erfährst, welche Rechte du gegenüber deinem Arbeitgeber hast, welche Pflichten du erfüllen musst und wie du dich bei Kündigungen, Abmahnungen oder Vertragsverhandlungen schützt. Wer seine Rechte kennt, kann sie einfordern – wer seine Pflichten kennt, vermeidet teure Fehler.

▶ Zur Folge

Die wichtigsten Rechte von Arbeitnehmern im Überblick

Das deutsche Arbeitsrecht gewährt dir als Arbeitnehmer eine Vielzahl von Schutzrechten. Sie sind nicht verhandelbar – du hast Anspruch darauf, unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag steht. Gesetzliche Mindeststandards gelten immer.

Recht auf Lohn oder Gehalt: Dein Arbeitgeber muss dich pünktlich und in der vereinbarten Höhe bezahlen. Verzögerungen oder Kürzungen sind nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig (z. B. bei nachgewiesener Pflichtverletzung). Wenn du mehr über Gehaltsverhandlungen und finanzielle Spielräume erfahren möchtest, findest du auf Finanzpost wertvolle Tipps.

Recht auf Urlaub: Das Bundesurlaubsgesetz garantiert dir mindestens 20 Werktage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche (entspricht 24 Arbeitstagen bei 6-Tage-Woche). Viele Tarifverträge oder Arbeitsverträge sehen mehr vor – oft 28 bis 30 Tage. Urlaub darf nicht verfallen, wenn du ihn rechtzeitig beantragst.

Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: Wirst du krank, zahlt dein Arbeitgeber bis zu sechs Wochen lang dein volles Gehalt weiter. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein (ca. 70 % des Bruttogehalts). Wichtig: Du musst deine Erkrankung unverzüglich melden und spätestens am dritten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

Nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit greift das Kündigungsschutzgesetz. Ab dann darf dein Arbeitgeber dich nur noch aus sozial gerechtfertigten Gründen kündigen – personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt. In Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern ist dieser Schutz besonders stark.

  • Schutz vor Diskriminierung: Das AGG verbietet Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung oder sexueller Identität
  • Arbeitsschutz: Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sind Pflicht; Verstöße kannst du melden
  • Mitbestimmung: In Betrieben mit Betriebsrat hast du Mitspracherechte bei Arbeitszeiten, Urlaubsplanung und Kündigungen
  • Mutterschutz und Elternzeit: Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere und Eltern; bis zu drei Jahre Elternzeit möglich
  • Zeugnis: Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, das deine Leistungen und dein Verhalten bewertet
Lia und Maik zeichnen lebhaft einen Karriere-Pfad ans Whiteboard

Deine Pflichten als Arbeitnehmer – was du beachten musst

Rechte gehen Hand in Hand mit Pflichten. Als Arbeitnehmer bist du verpflichtet, deine Arbeitsleistung zu erbringen und die Weisungen deines Arbeitgebers im Rahmen des Arbeitsvertrags zu befolgen. Pflichten sind keine Schikane, sondern Teil des Deals.

Arbeitsleistung erbringen: Du wirst dafür bezahlt, eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Das bedeutet: pünktlich erscheinen, die vereinbarte Arbeitszeit einhalten und die Arbeit gewissenhaft erledigen. Wiederholte Unpünktlichkeit oder schlechte Leistung können zu Abmahnungen führen.

Treuepflicht: Du darfst keine Geschäftsgeheimnisse verraten, keine Konkurrenzprodukte vertreiben (außer erlaubt) und nicht gegen die Interessen deines Arbeitgebers arbeiten. Diese Pflicht endet nicht mit dem Arbeitsverhältnis – in manchen Verträgen gilt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot.

Anzeigepflicht bei Krankheit: Wirst du krank, musst du deinen Arbeitgeber unverzüglich informieren – am besten noch am selben Morgen. Spätestens am dritten Tag muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen. Unterlässt du das, riskierst du eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung.

Verschwiegenheit über vertrauliche Informationen ist Pflicht. Das gilt für Kundendaten, Geschäftszahlen, interne Strategien und personenbezogene Daten. Verstöße können nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch strafrechtlich relevant sein – besonders im Zusammenhang mit der DSGVO. Mehr Infos zu Datenschutz findest du beim Bundesbeauftragten für Datenschutz.

  • Weisungen befolgen: Dein Arbeitgeber darf dir im Rahmen des Arbeitsvertrags konkrete Anweisungen geben (z. B. Arbeitsort, Arbeitszeit, Aufgaben)
  • Sorgfaltspflicht: Arbeite gewissenhaft und vermeide fahrlässige Fehler; grobe Pflichtverletzungen können zu Schadensersatzforderungen führen
  • Arbeitszeiterfassung: Wenn dein Arbeitgeber eine Zeiterfassung vorschreibt, musst du deine Arbeitszeiten korrekt dokumentieren
Lia und Maik planen gemeinsam die nächsten Karriereschritte

Arbeitsvertrag: Was drin stehen muss und wie du verhandelst

Der Arbeitsvertrag ist das zentrale Dokument deines Arbeitsverhältnisses. Er regelt, wer was wann wo wie macht – und was dafür gezahlt wird. Der Vertrag ist dein Fundament.

Laut Nachweisgesetz (NachwG) muss dein Arbeitgeber dir spätestens am ersten Arbeitstag die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen. Dazu gehören: Vertragsparteien, Beginn des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort, Arbeitszeit (z. B. 40 Stunden/Woche), Vergütung (Brutto-Monatsgehalt), Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und eventuelle Probezeit.

Viele Arbeitsverträge enthalten außerdem Klauseln zu Zusatzleistungen (Weihnachtsgeld, Boni, Firmenwagen), Nebentätigkeiten (genehmigungspflichtig?), Verschwiegenheit, Wettbewerbsverbot und Überstundenregelungen. Fast alles im Arbeitsvertrag ist verhandelbar – vor der Unterschrift.

Maik Marx rät: „Unterschreib niemals ungeprüft.“ Lass dir Zeit, den Vertrag zu lesen. Im Zweifel hole dir rechtlichen Rat – etwa bei einer Gewerkschaft, einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder bei einem professionellen Coach. Auf plangenial.de findest du Unterstützung bei Vertragsverhandlungen und Karriereplanung.

Typische Verhandlungspunkte: Gehalt (oft 5–15 % Spielraum), Urlaubstage (28–30 statt 20), Homeoffice-Regelung, Weiterbildungsbudget, Firmenwagen oder Dienstwagen, Kündigungsfrist (längere Frist gibt dir mehr Sicherheit). Wichtig: Alles, was mündlich zugesagt wird, sollte schriftlich im Vertrag oder einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden. Mündliche Zusagen sind vor Gericht schwer zu beweisen.

  • Vor Unterschrift prüfen: Lies den Vertrag gründlich, vergleiche mit Stellenausschreibung und mündlichen Zusagen
  • Verhandeln: Gehalt, Urlaub, Homeoffice, Weiterbildung – fast alles ist Verhandlungssache
  • Schriftlich festhalten: Keine mündlichen Zusagen akzeptieren; alles dokumentieren
  • Rechtsbeistand nutzen: Bei Unklarheiten Gewerkschaft, Anwalt oder Coach hinzuziehen
„Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie nicht einfordern. Wer seine Pflichten nicht kennt, riskiert Abmahnungen oder Kündigung. Arbeitsrecht ist komplex, aber jeder sollte die Grundlagen kennen.“— Maik Marx, plangenial

Probezeit, Kündigungsschutz und Kündigungsfristen verstehen

Die Probezeit dauert maximal sechs Monate und dient beiden Seiten zur Erprobung. In dieser Phase gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen – ohne Angabe von Gründen. Probezeit ist beidseitig.

Nach Ablauf der Probezeit greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) – vorausgesetzt, der Betrieb beschäftigt mehr als zehn Mitarbeiter (in Vollzeitäquivalenten gerechnet) und du bist länger als sechs Monate dort angestellt. Ab dann muss jede Kündigung sozial gerechtfertigt sein.

Es gibt drei zulässige Kündigungsgründe: 1. Personenbedingt – du bist langfristig krank oder kannst die Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen. 2. Verhaltensbedingt – du hast deine Pflichten verletzt (z. B. Diebstahl, wiederholte Unpünktlichkeit) und wurdest zuvor abgemahnt. 3. Betriebsbedingt – dein Arbeitsplatz fällt aus wirtschaftlichen Gründen weg (z. B. Umstrukturierung, Insolvenz).

Ohne einen dieser Gründe ist die Kündigung unwirksam. Das heißt: Willkürliche Kündigungen („Du passt mir nicht“) sind nach der Probezeit nicht möglich. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Mit steigender Betriebszugehörigkeit verlängert sich die Frist für den Arbeitgeber (bis zu sieben Monate nach 20 Jahren).

Besondere Personengruppen genießen Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Mütter bis vier Monate nach Geburt, Eltern in Elternzeit, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder. Für sie ist eine ordentliche Kündigung oft unmöglich – nur außerordentlich (fristlos) bei schwerem Fehlverhalten.

  • Probezeit: Maximal 6 Monate, Kündigungsfrist 2 Wochen, alle anderen Rechte (Urlaub, Lohn, Arbeitsschutz) gelten voll
  • Kündigungsschutzgesetz: Greift nach 6 Monaten in Betrieben mit >10 Mitarbeitern; Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein
  • Kündigungsfrist: Gesetzlich 4 Wochen zum 15. oder Monatsende; Vertrag kann längere Fristen vorsehen
  • Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Eltern, Schwerbehinderte, Betriebsräte sind besonders geschützt

Abmahnung erhalten – so reagierst du richtig

Eine Abmahnung ist eine formale Rüge: Du hast gegen deine Pflichten verstoßen, und bei Wiederholung droht die Kündigung. Sie muss konkret beschreiben, was wann falsch lief, und zur Unterlassung auffordern. Du kannst eine schriftliche Gegendarstellung verlangen, die zu deiner Personalakte kommt. Nach einiger Zeit ohne Wiederholung kann die Abmahnung ihre Wirkung verlieren. Wichtig: Hol dir rechtlichen Rat – eine ungerechtfertigte Abmahnung kann aus der Personalakte entfernt werden. Mehr Unterstützung findest du bei einem professionellen Coaching.

Kündigung erhalten – was du jetzt sofort tun musst

Eine Kündigung ist immer ein Schock – aber keine Panik. Schnell und richtig handeln ist jetzt entscheidend. Du hast drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Danach gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war.

Schritt 1: Prüfen. Ist die Kündigung schriftlich mit Originalunterschrift? E-Mail, WhatsApp oder Fax sind unwirksam. Ist ein Kündigungsgrund genannt (bei Kündigungsschutz erforderlich)? Wurde die Kündigungsfrist eingehalten? Wurde der Betriebsrat angehört (falls vorhanden)?

Schritt 2: Ruhe bewahren. Unterschreibe nichts ungeprüft – auch keinen Aufhebungsvertrag. Lass dich nicht unter Druck setzen. Nimm dir Zeit, die Situation zu analysieren.

Schritt 3: Rechtsbeistand suchen. Kontaktiere eine Gewerkschaft, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen erfahrenen Coach. Auf plangenial.de/termin kannst du ein kostenloses Erstgespräch buchen und deine Situation besprechen. Drei Wochen Frist – danach ist die Kündigung wirksam, egal ob rechtmäßig oder nicht.

Schritt 4: Arbeitsagentur informieren. Melde dich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend bei der Arbeitsagentur. Sonst droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Informiere dich auch über Fördermöglichkeiten wie den AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) für ein professionelles Bewerbungscoaching – mehr dazu auf avgs.info.

Schritt 5: Zeugnis anfordern. Du hast Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es muss wohlwollend formuliert sein und deine Leistungen realistisch bewerten. Falls das Zeugnis unzureichend ist, kannst du eine Zeugnisberichtigung verlangen.

Schritt 6: Abfindung verhandeln. Viele Arbeitgeber sind bereit, statt eines langwierigen Prozesses eine Abfindung zu zahlen (oft 0,5 bis 1,0 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr). Das ist keine Pflicht, aber oft eine Win-Win-Lösung.

  • Kündigungsschutzklage: Innerhalb von 3 Wochen beim Arbeitsgericht einreichen – Frist ist absolut
  • Formal prüfen: Schriftform, Unterschrift, Kündigungsfrist, Betriebsratsanhörung
  • Nicht unterschreiben: Keinen Aufhebungsvertrag ohne Prüfung akzeptieren
  • Sofort arbeitsuchend melden: Spätestens 3 Monate vor Ende beim Arbeitsamt, sonst Sperrzeit

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Häufige Fragen

Gilt das Kündigungsschutzgesetz auch in kleinen Betrieben?

Nein, das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt nur in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern (in Vollzeitäquivalenten). In kleineren Betrieben kann der Arbeitgeber leichter kündigen – allerdings muss die Kündigung auch dort nicht willkürlich oder diskriminierend sein. Auch dort gelten Kündigungsfristen und formale Anforderungen (z. B. Schriftform).

Kann ich während der Krankheit gekündigt werden?

Ja, grundsätzlich ist eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit möglich – aber nur unter strengen Voraussetzungen. Die Krankheit muss langfristig sein, eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, erhebliche betriebliche Beeinträchtigungen bestehen und eine Interessenabwägung zu Lasten des Arbeitnehmers ausfallen. Kurze Krankheitsphasen rechtfertigen keine Kündigung. Kündigung während Krankheit ist nicht automatisch unwirksam.

Muss ich Überstunden machen?

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag und die Notwendigkeit an. Überstunden sind grundsätzlich nur dann verpflichtend, wenn sie im Vertrag oder Tarifvertrag geregelt sind oder wenn ein betrieblicher Notfall vorliegt (z. B. Ausfall von Kollegen, dringende Aufträge). Nicht vergütete oder nicht dokumentierte Überstunden solltest du kritisch hinterfragen – sie müssen entweder bezahlt oder durch Freizeitausgleich kompensiert werden.

Was ist der Unterschied zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der Kündigungsfrist und muss (bei Kündigungsschutz) sozial gerechtfertigt sein. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur bei schwerem Fehlverhalten möglich (z. B. Diebstahl, Betrug, grobe Beleidigung) und wirkt sofort, ohne Frist. Sie ist die härteste Form der Kündigung und erfordert einen wichtigen Grund – ein bloßer Pflichtverstoß reicht nicht aus.

Habe ich Anspruch auf Abfindung bei Kündigung?

Nein, grundsätzlich nicht. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen (z. B. bei betriebsbedingter Kündigung mit Abfindungsangebot). In der Praxis wird eine Abfindung oft im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder eines gerichtlichen Vergleichs ausgehandelt. Typische Größenordnung: 0,5 bis 1,0 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Abfindung ist Verhandlungssache, kein Rechtsanspruch.

Ein persönliches Wort von Maik

Arbeitsrecht klingt oft sperrig und kompliziert – aber im Kern geht es um etwas ganz Einfaches: darum, dass du fair behandelt wirst, dass deine Leistung wertgeschätzt wird und dass du nicht schutzlos bist, wenn es schwierig wird. Ich erlebe immer wieder, wie Menschen ihre Jobs verlieren, weil sie ihre Rechte nicht kannten. Oder wie sie sich jahrelang mit unfairen Bedingungen abfinden, weil sie dachten, sie hätten keine Wahl. Aber du hast eine Wahl. Du hast Rechte. Und du hast auch Pflichten – aber die sind kein Grund zur Angst, sondern ein fairer Teil des Deals. Wenn du weißt, wo du stehst, kannst du selbstbewusst auftreten, Verträge verhandeln und im Ernstfall souverän reagieren. Du musst nicht alles auswendig wissen – aber die Grundlagen solltest du kennen. Und wenn es kompliziert wird, hol dir Unterstützung. Dafür sind wir da. Ich wünsche dir, dass du deine berufliche Zukunft mit Klarheit, Sicherheit und Selbstvertrauen gestalten kannst. Du hast es verdient, fair behandelt zu werden – und du hast die Mittel, das einzufordern.

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Hinweis: Dieser Podcast wird mit KI-Unterstützung produziert. Die Stimmen von Lia und Maik Marx sind teils KI-generiert. Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Förder- oder Karriereberatung. Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Maik Marx, plangenial – Plan Genial Unternehmensberatung, Plauener Str. 19, 13055 Berlin.

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