AVGS-Coaching: Wirklich kostenlos für dich?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – kurz AVGS – klingt fast zu gut, um wahr zu sein: professionelles Karriere-Coaching, komplett auf Staatskosten. Doch was steckt wirklich dahinter, wer hat Anspruch, und gibt es versteckte Kosten? Dieser Artikel räumt mit den häufigsten Missverständnissen auf – klar, ehrlich und ohne Schönreden.
Stell dir vor, du sitzt im Beratungsgespräch bei der Arbeitsagentur und hörst zum ersten Mal das Wort AVGS. Klingt bürokratisch, bedeutet aber konkret: Du kannst dir einen zugelassenen Coach aussuchen, der dir bei Bewerbung, Neuorientierung oder Selbstpräsentation hilft – und du zahlst dafür keinen einzigen Euro aus eigener Tasche.
Doch viele Menschen zweifeln: Ist das wirklich gratis? Gibt es Haken? Und was passiert, wenn das Coaching nicht das bringt, was ich mir erhofft habe? Diese Fragen höre ich als Coach bei plangenial regelmäßig – und ich beantworte sie dir hier so konkret wie möglich.
Was ist der AVGS überhaupt?
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der deutschen Bundesagentur für Arbeit. Er erlaubt es Arbeitssuchenden oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen, private Dienstleister – darunter Coaches, Beratungsstellen und Vermittler – in Anspruch zu nehmen.
Die rechtliche Grundlage ist § 45 SGB III. Dort ist geregelt, unter welchen Bedingungen die Arbeitsagentur solche Gutscheine ausstellen darf und welche Maßnahmen damit förderfähig sind. Das Gesetz selbst kannst du direkt bei Gesetze im Internet nachlesen.
Der entscheidende Punkt: Der AVGS ist kein Rabatt und kein Zuschuss – die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Kosten vollständig direkt mit dem Anbieter ab. Du selbst trägst nichts bei.
Wichtig ist außerdem: Der Gutschein gilt nur bei Anbietern, die eine AZAV-Zulassung besitzen. Das ist eine Qualitätszertifizierung, die sicherstellt, dass der Coach oder die Einrichtung bestimmte Mindeststandards erfüllt.
Kurz gesagt: Der AVGS ist ein staatlich finanziertes Ticket zu privatem Coaching – solange du anspruchsberechtigt bist und den richtigen Anbieter wählst.
- Rechtsgrundlage: § 45 SGB III
- Ausstellende Stellen: Arbeitsagentur oder Jobcenter
- Kostenübernahme: 100 % durch die Behörde
- Voraussetzung beim Anbieter: AZAV-Zulassung

Für wen ist der AVGS gedacht – wer darf AVGS-Coaching machen?
Die häufigste Frage lautet: Bin ich überhaupt berechtigt? Die Antwort hängt von deiner aktuellen Situation ab. Grundsätzlich kommen zwei Gruppen infrage: Menschen, die bereits arbeitslos gemeldet sind, und solche, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Arbeitslos gemeldete Personen haben in der Regel den direktesten Zugang. Sie können nach einer bestimmten Dauer der Arbeitslosigkeit – oder sofort, wenn die Agentur es für sinnvoll hält – einen AVGS beantragen.
Auch Beschäftigte, deren Stelle gefährdet ist, können unter bestimmten Umständen einen AVGS erhalten. Das gilt zum Beispiel bei drohender Kündigung, laufenden Restrukturierungen im Unternehmen oder einer bevorstehenden Aussteuerung aus dem ALG I.
Besonders relevant ist der AVGS für Personen, die sich beruflich neu orientieren wollen, aber nicht wissen, wo sie anfangen sollen. Maik Marx begleitet genau diese Zielgruppe seit Jahren.
Die Entscheidung über die Ausgabe liegt beim Fallmanager oder der Arbeitsvermittlerin. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Gutschein – aber du kannst aktiv danach fragen und dein Anliegen begründen.
- Arbeitslos gemeldete Personen
- Von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte
- Personen in beruflicher Neuorientierung
- Ausgesteuerte ALG-I-Empfänger im Übergang
Praxis-Tipp: So beantragst du deinen AVGS
Frag bei deinem nächsten Termin bei der Arbeitsagentur oder im Jobcenter aktiv nach dem AVGS – er wird nicht automatisch angeboten. Sag konkret, was du dir erhoffst (z. B. Bewerbungscoaching, Neuorientierung) und welchen Anbieter du im Sinn hast. Je klarer du formulierst, desto wahrscheinlicher ist eine positive Entscheidung. Hast du bereits einen AZAV-zugelassenen Coach gefunden, kannst du dessen Zulassungsnummer direkt mitbringen – das beschleunigt den Prozess deutlich.
Frisch aus unserem Facebook-Feed
Noch mehr Tipps und Einblicke gibt es täglich auf Facebook – @plangenial.de folgen:
Häufige Fragen
Was kostet es, AVGS-Coach zu werden?
Als AVGS-Coach brauchst du vor allem eine AZAV-Zulassung für deine Einrichtung. Die Erstzertifizierung kostet je nach Zertifizierungsstelle und Umfang grob zwischen 1.500 und 5.000 Euro, hinzu kommen jährliche Auditkosten und – falls noch nicht vorhanden – Ausgaben für eine anerkannte Coaching-Ausbildung. Einen Überblick zu Einkommensstrukturen in Beratungsberufen findest du auf finanzpost.de.
Was sind AVGS-Coachings?
AVGS-Coachings sind geförderte Beratungs- und Begleitungsleistungen, die auf Basis des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (§ 45 SGB III) von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter finanziert werden. Sie helfen Arbeitssuchenden bei Bewerbung, Neuorientierung und Selbstpräsentation – ohne eigene Kosten. Mehr zur rechtlichen Grundlage findest du direkt beim BMAS.
Welche kostenlosen Coaching-Tools gibt es?
Es gibt einige hilfreiche kostenfreie Tools: Die Jobbörse der Bundesagentur ist ideal zur Stellenrecherche. KI-Schreibassistenten helfen beim Formulieren von Anschreiben. Kostenlose Online-Tests unterstützen bei der Selbstreflexion. Dennoch gilt: Diese Tools ergänzen ein gutes Coaching, ersetzen es aber nicht.
Wer darf AVGS-Coaching machen?
Coaching im Rahmen des AVGS dürfen nur Anbieter durchführen, die eine AZAV-Zulassung besitzen – ausgestellt durch eine akkreditierte fachkundige Stelle. Coaches selbst brauchen eine anerkannte Qualifikation. Auf Teilnehmerseite sind grundsätzlich arbeitslos gemeldete oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen berechtigt – die endgültige Entscheidung trifft die Arbeitsagentur.
Gibt es beim AVGS-Coaching wirklich keine Eigenkosten?
Für das Coaching selbst entstehen dir keine Kosten – die Agentur für Arbeit zahlt direkt an den Anbieter. Fahrtkosten oder Kinderbetreuung werden allerdings nicht übernommen. Achte darauf, dass dein Anbieter keine unzulässigen Zusatzkosten erhebt. Zahlen zur Arbeitsmarktlage in Deutschland liefert übrigens regelmäßig Destatis.
Ein persönliches Wort von Maik
Ich sage es dir offen: Als ich angefangen habe, mit dem AVGS zu arbeiten, war ich selbst überrascht, wie viel in diesem Gutschein steckt – und wie wenig die meisten Menschen darüber wissen. Viele meiner Klientinnen und Klienten kommen mit Skepsis zu mir, weil sie denken, kostenlos könne nichts Gutes sein. Und dann erlebe ich, wie sich in wenigen Sitzungen echte Klarheit entwickelt – über Stärken, Ziele und den nächsten konkreten Schritt. Das ist für mich jedes Mal der schönste Beweis, dass dieses Instrument funktioniert, wenn man es ernstnimmt. Ich nehme mir Zeit für dich – nicht, weil es die Agentur bezahlt, sondern weil ich überzeugt bin, dass gute Begleitung einen echten Unterschied macht. Wenn du unsicher bist, ob du berechtigt bist oder was du von einem Coaching erwarten kannst, frag mich einfach. Es kostet dich nichts außer einem kurzen Gespräch – und manchmal ist genau das der Anfang von etwas Neuem.
Folge dem plangenial-Team
Mehr Tipps täglich – folge uns:
Jetzt AVGS-Coaching starten
Du hast einen AVGS oder möchtest wissen, ob du einen bekommst? Bei plangenial begleite ich dich Schritt für Schritt – von der ersten Orientierung bis zur erfolgreichen Bewerbung. Melde dich einfach, ich beantworte alle Fragen vorab kostenlos und unverbindlich. Dein nächster Schritt beginnt mit einem einzigen Gespräch.
Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und dient der allgemeinen Information; er ersetzt keine individuelle Rechts-, Förder- oder Karriereberatung. Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Maik Marx, plangenial – Plan Genial Unternehmensberatung, Plauener Str. 19, 13055 Berlin.



