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E-Rechnung: Der Zeitplan bis 2028 und was du jetzt schon vorbereiten kannst

Digitalisierung · plangenial

Empfangen seit 2025, Ausstellen ab 2027 für große und ab 2028 für alle Unternehmen: Der Fahrplan zur E-Rechnung steht fest. Dieser Beitrag erklärt dir die Formate, die drei Etappen im Detail, räumt mit den größten Mythen auf — und zeigt die Ein-Stunden-Vorbereitung, mit der du dem Stichtag gelassen entgegensiehst.

🎧Keine Zeit zum Lesen? Hör dir den Beitrag anGelesen von Maik · ca. 5 Minuten

Kaum ein Thema wird unter Selbständigen so zuverlässig verschoben wie die E-Rechnung. Verständlich — sie klingt nach Technik, Bürokratie und nach einem Problem für später. Aber die Wahrheit ist deutlich freundlicher: Der Fahrplan steht fest, die Übergangsfristen sind großzügig, und wer sie kennt, kann in aller Ruhe umstellen.

Dieser Beitrag zeigt dir die drei Etappen bis 2028, erklärt, was eine E-Rechnung überhaupt ist — und die drei Dinge, die du jetzt schon in einer Stunde vorbereiten kannst.

Was eine E-Rechnung wirklich ist

Das größte Missverständnis zuerst: Ein PDF per E-Mail ist keine E-Rechnung. Eine echte E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, den Buchhaltungsprogramme automatisch einlesen, prüfen und verbuchen können — ganz ohne Abtippen.

In Deutschland haben sich zwei Formate etabliert:

  • XRechnung: ein reiner Datensatz nach europäischer Norm — die Maschine liest ihn, der Mensch braucht eine Software zur Anzeige.
  • ZUGFeRD: das Hybrid-Format — ein ganz normales PDF zum Lesen, in das die strukturierten Daten eingebettet sind. Für Menschen lesbar, für Maschinen verarbeitbar.

Der Sinn dahinter ist ein echter Alltags-Gewinn: Rechnungen müssen nicht mehr abgetippt werden. Das spart Zeit, vermeidet Zahlendreher und beschleunigt die Bezahlung — sobald es einmal läuft, will es niemand mehr anders.

„Die E-Rechnung ist wie ein Zug mit Fahrplan: Wer rechtzeitig am Bahnsteig steht, steigt entspannt ein. Hektisch wird es nur für die, die erst losrennen, wenn der Zug schon rollt.“Maik Marx, plangenial

Der Fahrplan in drei Etappen

Countdown bis zur jeweiligen Pflicht (Stand August 2026)
Empfangengilt schon
Ausstellen >800T€5 Monate
Ausstellen alle17 Monate
Empfangspflicht seit 01.01.2025 · Ausstellungspflicht ab 01.01.2027 (über 800.000 € Vorjahresumsatz) · ab 01.01.2028 für alle Unternehmen im B2B-Geschäft.

Etappe 1 — seit 2025: Empfangen können ist Pflicht. Jedes Unternehmen in Deutschland muss E-Rechnungen im B2B-Geschäft empfangen können — unabhängig von der Größe, also auch du als Solo-Selbständiger. Die gute Nachricht: Im Kern reicht ein E-Mail-Postfach plus eine Software, die XRechnung und ZUGFeRD verarbeiten kann. Wichtig ist: Du darfst eine eingehende E-Rechnung nicht zurückweisen, weil du „nur PDFs“ verarbeitest.

Etappe 2 — ab 1. Januar 2027: Große müssen ausstellen. Dann wird das Ausstellen zur Pflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz. Auch wenn du selbst darunter liegst, betrifft dich das indirekt: Deine größeren Geschäftskunden stellen komplett um — und erwarten zunehmend, dass ihre Partner mitziehen. Wer früher liefert, wirkt professioneller.

Etappe 3 — ab 1. Januar 2028: Pflicht für alle. Dann muss auch der kleinste Betrieb und jeder Freiberufler im B2B-Geschäft E-Rechnungen ausstellen. Das klingt weit weg, ist es aber nicht: Wer 2026 in Ruhe umstellt, hat zwei volle Jahre Puffer. Wer bis Ende 2027 wartet, macht die Umstellung unter Zeitdruck — mit laufendem Tagesgeschäft im Nacken.

Die verbindlichen Detailregeln und Übergangsvorschriften veröffentlicht das Bundesfinanzministerium in seinen offiziellen FAQ zur E-Rechnung — dort lohnt ein Blick, wenn dein Fall speziell ist.

Digitale Beratung zur E-Rechnungs-Umstellung per Videokonferenz

So sieht dein neuer Rechnungs-Workflow konkret aus

Stell dir den Ablauf einmal von Anfang bis Ende vor — so unspektakulär ist er: Eine E-Rechnung landet in deinem festen Eingangspostfach. Deine Software liest sie automatisch ein, erkennt Absender, Betrag, Fälligkeit und Positionen. Du prüfst mit einem Blick, ob alles stimmt, gibst frei — und die Rechnung ist verbucht, zur Zahlung vorgemerkt und revisionssicher abgelegt. Kein Abtippen, kein Suchen, kein Zettelstapel.

Auf der Ausgangsseite ist es genauso entspannt: Du schreibst deine Rechnung wie gewohnt in Lexware, die Software erzeugt daraus automatisch das richtige Format — und dein Geschäftskunde kann sie genauso automatisch verarbeiten. Das beschleunigt erfahrungsgemäß auch die Bezahlung: Was automatisch im System liegt, bleibt nicht liegen.

So lange musst du elektronisch aufbewahren
Jahresabschlüsse10 Jahre
Buchungsbelege8 Jahre
Geschäftsbriefe6 Jahre
Aufbewahrungsfristen nach Handels- und Steuerrecht; für Buchungsbelege seit 2025 auf 8 Jahre verkürzt. E-Rechnungen zählen als Buchungsbelege und bleiben im Originalformat.

Dazu gehört auch die Ablage: E-Rechnungen müssen — wie alle Buchungsbelege — über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist elektronisch aufbewahrt werden, und zwar im Originalformat. Ein Ausdruck im Ordner genügt dafür nicht. Auch das erledigt eine ordentlich eingerichtete Software im Hintergrund mit.

Die Chance hinter der Pflicht

Man kann die E-Rechnung als lästige Vorgabe sehen — oder als den Anstoß, die eigene Buchhaltung einmal grundlegend aufzuräumen. Die Betriebe, die schon umgestellt haben, berichten fast durchweg dasselbe: weniger Fehler, weil niemand mehr Zahlen abtippt, besserer Überblick, weil alle Rechnungen an einem Ort liegen, und schnellere Zahlungseingänge, weil die Rechnung beim Kunden direkt im Freigabeprozess landet.

Gerade für Solo-Selbständige ist das Gold wert: Jede Stunde, die nicht in der Verwaltung versickert, gehört wieder deinem eigentlichen Geschäft. Die E-Rechnung ist damit einer der seltenen Fälle, in denen eine gesetzliche Pflicht und dein wirtschaftliches Interesse in exakt dieselbe Richtung zeigen.

Drei Mythen, die du vergessen kannst

Mythos 1: „Das betrifft nur die Großen.“ Falsch — empfangen können muss heute schon jeder, und ab 2028 stellt auch der kleinste B2B-Betrieb aus. Die Unternehmensgröße entscheidet nur über das Startjahr der Ausstellungspflicht.

Mythos 2: „Ich schicke doch schon PDFs, also bin ich digital.“ Ein PDF ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes. Ohne strukturierten Datensatz erfüllst du die Pflicht nicht — auch wenn die Rechnung digital verschickt wird. ZUGFeRD löst genau dieses Problem elegant.

Mythos 3: „Das wird teuer.“ Mit vorhandener Software wie Lexware kostet die Umstellung vor allem eines: eine Stunde Aufmerksamkeit. Teuer wird nur das Warten bis zur letzten Minute — dann nämlich konkurrierst du mit allen anderen Nachzüglern um Dienstleister-Termine.

Deine Ein-Stunden-Vorbereitung

Mehr als eine Stunde brauchst du für den Anfang wirklich nicht. Drei Schritte, am besten diese Woche:

  • Software prüfen: Kann dein Rechnungsprogramm E-Rechnungen erstellen und einlesen? Lexware beherrscht beides — es muss nur einmal richtig eingerichtet werden.
  • Festes Eingangspostfach: Richte eine eigene E-Mail-Adresse für Eingangsrechnungen ein (etwa rechnung@deine-domain.de). So geht keine Rechnung mehr im Alltagspostfach unter — und die Buchhaltung hat eine einzige Quelle.
  • Vorlagen aufräumen: Alte Word- und PDF-Rechnungsvorlagen aussortieren, Stammdaten wie Steuernummer, Bankverbindung und Anschrift einmal sauber hinterlegen.

Der Nebeneffekt dieser Stunde: Deine Rechnungsprozesse werden generell aufgeräumter — viele Klienten berichten, dass allein das feste Eingangspostfach schon spürbar Ruhe in die Buchhaltung bringt. Und wer seine Belege ohnehin gerade sortiert: Der Beitrag zum Steuer-Stichtag zeigt, welche Unterlagen du für die Erklärung griffbereit haben solltest.

E-Rechnung in der Buchhaltungssoftware verarbeiten

Praxis-Tipp: Erst empfangen üben, dann senden

Bitte einen Geschäftspartner, dir testweise eine echte E-Rechnung zu schicken, und verarbeite sie einmal komplett in deiner Software: öffnen, prüfen, verbuchen. Zehn Minuten Übung — und das Thema verliert jeden Schrecken.

Aus unseren Kanälen

Digitalisierung ohne Kopfschmerzen — dazu posten wir regelmäßig. Drei Beispiele: Noch mehr zum Hören gibt es übrigens im plangenial-Podcast — und alle bisherigen Beiträge findest du gesammelt in der Newsletter-Übersicht.

Häufige Fragen

Gilt das auch für Rechnungen an Privatkunden?

Nein — die Pflicht betrifft das B2B-Geschäft, also Rechnungen zwischen Unternehmen. An Privatkunden darfst du weiterhin klassische Rechnungen stellen.

Ich bin Kleinunternehmer — betrifft mich das?

Empfangen können musst du E-Rechnungen jetzt schon. Für das Ausstellen gelten für Kleinunternehmer Erleichterungen — die Details regelt das BMF. Verlass dich nicht auf Hörensagen, sondern auf die offiziellen FAQ oder deinen Steuerberater.

Reicht ein PDF mit Rechnung nicht mehr?

Im B2B-Geschäft langfristig nein. Ein einfaches PDF ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes — es fehlt der strukturierte Datensatz. ZUGFeRD verbindet beides: ein PDF zum Lesen mit Daten zum Verarbeiten.

Was kostet mich die Umstellung?

Mit vorhandener Software wie Lexware meist nichts außer Einrichtungszeit. Die eigentliche Investition ist eine Stunde Aufmerksamkeit — deutlich günstiger als eine hektische Umstellung Ende 2027.

Muss ich alte Rechnungen umwandeln?

Nein. Die Pflicht gilt für neue Rechnungen ab dem jeweiligen Stichtag. Alte Rechnungen bleiben, wie sie sind — nur die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen laufen normal weiter.

Ein persönliches Wort von Maik

Ich richte gerade bei vielen Klienten Lexware für die E-Rechnung ein, und das Muster ist immer gleich: Vorher ist das Thema ein diffuser Berg, hinterher fragt sich jeder, warum er so lange Respekt davor hatte. Eine Stunde Einrichtung, eine kurze Eingewöhnung — mehr ist es in den meisten Fällen wirklich nicht. Was ich dabei immer wieder beobachte: Wer früh umstellt, gewinnt sofort etwas, ganz unabhängig vom Gesetz. Rechnungen sind schneller geschrieben, Eingangsrechnungen landen nicht mehr in irgendeinem Postfach, und die Buchhaltung wird spürbar entspannter — das ist gewonnene Lebenszeit, jede Woche. Wenn du magst, machen wir das bei dir genauso: Du buchst dir einen Termin im Portal, wir stellen gemeinsam um, und 2027 kann kommen, ohne dass du auch nur eine Nacht schlecht schläfst.

Herzliche Grüße aus BerlinMaik MarxInhaber Plan Genial Unternehmensberatung · maikmarx.de · plangenial.de

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KITransparenz-Hinweis (gem. EU AI Act): Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung inhaltlich geprüft. Bilder und Videos sind KI-generiert (erkennbar am AI-Zeichen). plangenial leistet keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung — verbindliche Auskünfte zu deinem Einzelfall bekommst du von deinem Steuerberater bzw. Anwalt oder der zuständigen Stelle. Stand: August 2026, Änderungen vorbehalten.
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