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Mindestlohn 13,90 und Minijob-Grenze 603 €: Alle Zahlen für 2026 und 2027

Arbeitgeber-Wissen · plangenial

Seit Januar 2026 gilt der neue Mindestlohn — und mit ihm sind Minijob-Grenze und Midijob-Bereich gestiegen. Dieser Beitrag liefert dir alle Zahlen im Überblick, die zwei teuersten Stolperfallen für Arbeitgeber, die Neuerung bei der Rentenversicherung seit dem 1. Juli und eine Januar-Checkliste, mit der du das ganze Jahr Ruhe hast.

🎧Keine Zeit zum Lesen? Hör dir den Beitrag anGelesen von Maik · ca. 5 Minuten

Manche Gesetzesänderungen kommen leise daher und ändern doch eine ganze Menge. Die Mindestlohn-Erhöhung zum 1. Januar 2026 gehört genau in diese Kategorie: Aus 12,82 Euro wurden 13,90 Euro pro Stunde — und weil die Minijob-Grenze direkt daran gekoppelt ist, haben sich gleich mehrere Werte auf einen Schlag verschoben.

Für dich als Selbständigen ist das doppelt relevant: als Arbeitgeber von Aushilfen sowieso — aber auch, wenn in deiner Familie jemand einen Minijob hat oder du selbst nebenbei angestellt bist. Hier sind alle Zahlen und die zwei größten Stolperfallen.

Die neuen Zahlen auf einen Blick

Das Bundeskabinett hat die Erhöhung am 29. Oktober 2025 auf Vorschlag der unabhängigen Mindestlohnkommission beschlossen — in zwei Stufen. So hat sich der Mindestlohn entwickelt, und so geht es weiter:

Gesetzlicher Mindestlohn pro Stunde (brutto)
202412,41 €
202512,82 €
202613,90 €
202714,60 €
Beschluss des Bundeskabinetts vom 29.10.2025 auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.
Minijob-Verdienstgrenze pro Monat
2024538 €
2025556 €
2026603 €
2027633 €
Die Grenze wächst seit 2022 automatisch mit dem Mindestlohn — damit eine 10-Stunden-Woche im Minijob möglich bleibt.

Dazu kommt der Midijob-Bereich (offiziell: Übergangsbereich): 2026 liegt er zwischen 603,01 und 2.000 Euro monatlich. Wer hier verdient, ist voll sozialversichert, zahlt aber reduzierte Arbeitnehmerbeiträge — ein oft unterschätztes Modell für Teilzeitkräfte.

Dass Meldungen und Verwaltung rund um Beschäftigte gerade insgesamt einfacher werden, haben wir übrigens im Beitrag zum Bürokratieabbau am Arbeitsmarkt beleuchtet.

Die Systematik dahinter ist übrigens klug gemacht: Die Minijob-Grenze entspricht genau zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze automatisch mit — niemand muss seiner Aushilfe die Stunden kürzen, nur weil der Stundenlohn klettert.

„Wer Aushilfen beschäftigt, sollte im Januar nicht nur die Löhne anpassen — sondern auch einmal durchrechnen, ob aus dem Midijob versehentlich ein Minijob geworden ist.“Maik Marx, plangenial

Warum der Mindestlohn gerade so kräftig steigt

Der Sprung von 12,82 auf 13,90 Euro ist die kräftigste reguläre Erhöhung seit Einführung des Mindestlohns — ein Plus von rund 8,4 Prozent in einem einzigen Schritt. Dahinter steckt kein politischer Schnellschuss, sondern ein geordnetes Verfahren: Die Mindestlohnkommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern spricht die Anpassung aus, das Kabinett setzt sie per Verordnung um.

Neu in die Bewertung eingeflossen ist die europäische Mindestlohnrichtlinie: Sie nennt als Orientierung 60 Prozent des mittleren Bruttolohns eines Landes. Deutschland lag darunter — die beiden Stufen 2026 und 2027 schließen diese Lücke schrittweise. Für dich als Arbeitgeber ist das eine wertvolle Information: Der Kurs ist langfristig angelegt, weitere moderate Anpassungen nach 2027 sind wahrscheinlich. Wer seine Kalkulation darauf einstellt, wird nicht mehr überrascht.

Was das für deine Preise bedeutet

Steigende Löhne sind kein reines Kostenthema — sie sind ein Kalkulationsthema. Wenn deine Aushilfe 2026 rund 47 Euro mehr im Monat kostet und 2027 noch einmal etwa 30 Euro dazukommen, gibt es genau drei Möglichkeiten: die Marge schrumpft, die Effizienz steigt, oder die Preise ziehen nach.

Die meisten Betriebe fahren am besten mit einer ehrlichen Mischung: kleine, gut kommunizierte Preisanpassung plus ein prüfender Blick auf die Abläufe. Kund:innen haben für moderat steigende Preise in aller Regel Verständnis — die Mindestlohn-Erhöhung steht schließlich in jeder Zeitung. Wichtig ist nur, dass du die Rechnung einmal wirklich aufmachst, statt die Mehrkosten stillschweigend zu schlucken. Genau diese Kalkulation gehen wir in der Beratung übrigens regelmäßig gemeinsam durch — und wer die Buchhaltung gleich mit modernisieren will, findet im E-Rechnungs-Fahrplan den nächsten Schritt.

Stolperfalle 1: Aus dem Midijob wird ungewollt ein Minijob

Diese Falle übersehen selbst erfahrene Arbeitgeber: Wer 2026 im Monatsdurchschnitt unter 603 Euro bleibt, gilt automatisch als Minijobber — auch wenn die Person vorher sozialversicherungspflichtig im Midijob beschäftigt war.

Das klingt nach einer Formalie, hat aber handfeste Folgen: Der Status als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter geht verloren — und damit ändert sich die Absicherung in Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung spürbar.

Wer den Versicherungsstatus behalten möchte, muss aktiv werden: Arbeitszeit oder Verdienst anpassen, sodass der Monatslohn stabil über 603 Euro liegt. Das ist ein kurzes Gespräch zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem — am besten, bevor die erste Abrechnung des Jahres läuft.

Arbeitgeber-Beratung zu Mindestlohn und Minijob-Grenzen

Stolperfalle 2: Alte Stundenzettel, neue Grenze

Die zweite Falle ist simple Mathematik: Bei 13,90 Euro Stundenlohn sind rund 43 Stunden im Monat das Maximum, bevor ein Minijob die 603-Euro-Grenze reißt. 2025 waren es bei 12,82 Euro noch etwa dieselben Stunden bei niedrigerer Grenze — aber wer den Stundenlohn erhöht und die Stunden unverändert lässt, kann trotzdem hineinrutschen.

Besonders tückisch: Das fällt oft monatelang niemandem auf. Die Folge können rückwirkende Sozialversicherungsbeiträge sein — unangenehm für beide Seiten und komplett vermeidbar.

Deshalb gehört in jede Januar-Routine: Stundenzettel und Arbeitsverträge der Aushilfen einmal durchgehen und schriftlich an die neuen Werte anpassen. In einer sauber gepflegten Lohnabrechnung — zum Beispiel mit Lexware — ist das in einer halben Stunde erledigt.

Neu seit dem 1. Juli 2026: Rentenversicherung im Minijob

Eine Neuerung, die kaum jemand auf dem Zettel hat: Minijobber, die sich in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen, können diese Befreiung seit dem 1. Juli 2026 einmalig widerrufen.

Warum das interessant ist: Schon kleine eigene Beiträge im Minijob sichern vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung — das kann für Wartezeiten und Ansprüche den entscheidenden Unterschied machen. Die verbindlichen Details veröffentlicht die Minijob-Zentrale.

Für dich als Arbeitgeber heißt das: Erklärt deine Aushilfe den Widerruf, ändert sich die Abrechnung ab dem Folgemonat. Auch das ist in Lexware schnell umgestellt — man muss nur wissen, wo.

Post der Minijob-Zentrale zu den neuen Regeln prüfen

Personalkosten sauber planen

Die zwei Erhöhungsschritte bis 2027 sind beschlossen — das macht die Planung angenehm berechenbar. Wer heute eine Aushilfe an der Minijob-Grenze beschäftigt, kennt seine Personalkosten für die nächsten anderthalb Jahre schon jetzt.

Rechne die neuen Werte einmal in deine Kalkulation ein: Bei voll ausgeschöpfter Grenze steigen die Kosten je Minijob von 556 auf 603 Euro monatlich — plus die Pauschalabgaben des Arbeitgebers von rund 31 Prozent. Wer das früh einpreist, muss später nicht hektisch nachsteuern.

Und noch ein Gedanke für die Planung: 2027 kommt die nächste Stufe (14,60 Euro / 633 Euro) ganz sicher. Wenn du ohnehin Preise oder Angebote kalkulierst, nimm beide Jahre gleich mit auf — dann ist die Diskussion einmal geführt statt zweimal.

Praxis-Tipp: Die Januar-Checkliste für Arbeitgeber

Drei Punkte, einmal im Jahr: 1. Stundenlohn aller Aushilfen auf den neuen Mindestlohn heben. 2. Monatsverdienst gegen die neue Minijob-Grenze rechnen (2026: 603 Euro). 3. Verträge und Stundenzettel schriftlich anpassen. Wer das im Januar macht, hat das ganze Jahr Ruhe.

Aus unseren Kanälen

Arbeitgeber-Wissen in kleinen Portionen — dafür sind unsere Kanäle da. Drei Beispiele aus den letzten Wochen: Noch mehr zum Hören gibt es übrigens im plangenial-Podcast — und alle bisherigen Beiträge findest du gesammelt in der Newsletter-Übersicht.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestlohn wirklich für alle?

Grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausnahmen gibt es unter anderem für Auszubildende, Pflichtpraktika und bestimmte Langzeitarbeitslose. Selbständige betrifft er nicht — die arbeiten ja gerade nicht als Arbeitnehmer.

Was passiert, wenn ich als Arbeitgeber weniger zahle?

Der Mindestlohn ist gesetzlich verpflichtend. Verstöße können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen, und Beschäftigte können die Differenz nachfordern. Zum Nachrechnen gibt es den Mindestlohnrechner des Bundesarbeitsministeriums.

Zählt Weihnachtsgeld in die Minijob-Grenze?

Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld zählen grundsätzlich zum regelmäßigen Verdienst und können die Jahresgrenze von 7.236 Euro sprengen. Vor der Zusage einmal durchrechnen!

Meine Aushilfe will mehr arbeiten — geht das?

Ja — dann wird aus dem Minijob ein Midijob (603,01 bis 2.000 Euro) mit voller Sozialversicherung zu reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen. Oft attraktiv für beide Seiten, muss aber sauber angemeldet werden.

Wo trage ich das alles in Lexware ein?

In der Lohnabrechnung bei den Stammdaten des Mitarbeiters: Stundenlohn, Verdienstgrenze, Rentenversicherungs-Status. Wenn du dabei Begleitung möchtest, richten wir das in einem Termin gemeinsam ein.

Ein persönliches Wort von Maik

Viele meiner Klienten beschäftigen genau eine Aushilfe — und genau dort passieren die teuersten Kleinigkeiten, weil niemand täglich mit Lohnabrechnung zu tun hat. Da wird der Stundenlohn zum Januar brav angehoben, aber der Stundenzettel bleibt der alte — und im Sommer kommt dann die Überraschung, dass die Grenze seit Monaten gerissen wird. Solche Nachzahlungen ärgern mich jedes Mal, weil sie so leicht vermeidbar gewesen wären. Deshalb mein ehrlicher Rat: Nimm dir die Januar-Checkliste aus diesem Beitrag und geh sie einmal in Ruhe durch — eine halbe Stunde Arbeit für ein ganzes Jahr Ruhe. Und wenn du bei der Umsetzung in Lexware Unterstützung willst, machen wir das zusammen: Stammdaten, Grenzen, Abrechnungslauf. Danach läuft es von allein, versprochen.

Herzliche Grüße aus BerlinMaik MarxInhaber Plan Genial Unternehmensberatung · maikmarx.de · plangenial.de

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