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Ableismus im Job: 54 Bewerbungen für ein Praktikum

Ableismus im Job: 54 Bewerbungen für ein Praktikum

Karriere-Ratgeber · plangenial

Ableismus im Job: 54 Bewerbungen für ein Praktikum

54 Bewerbungen für ein einziges Praktikum – das ist keine Ausnahme, sondern für viele Menschen mit Behinderung bitterer Alltag. Ableismus, also die Benachteiligung aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen, ist auf dem Arbeitsmarkt strukturell verankert. Dieser Beitrag zeigt, wo die Hürden sitzen, welche Rechte du hast und wie du trotzdem ins Gespräch kommst.

54 Absagen. Nicht auf eine Festanstellung, sondern auf ein Praktikum. Diese Zahl kursiert in Betroffenen-Communities – und sie macht etwas mit dir, wenn du sie liest. Entweder erkennst du dich sofort wieder, oder du fragst dich ungläubig, wie das im Jahr 2025 noch möglich ist. Beides ist eine legitime Reaktion.

Ableismus im Bewerbungsprozess ist selten laut. Er zeigt sich nicht als offene Ablehnung, sondern als schweigendes Postfach, als plötzlich ‚besetzte‘ Stelle, als Vorstellungsgespräch, das nie zustande kommt. Umso wichtiger ist es, die Mechanismen zu kennen – und zu wissen, wo du konkrete Hebel ansetzen kannst.

Was Ableismus im Bewerbungsprozess wirklich bedeutet

Ableismus bezeichnet eine Haltung, die Menschen mit Behinderung als weniger leistungsfähig, weniger belastbar oder weniger wertvoll für ein Unternehmen einschätzt – oft ohne bewusste Absicht. Das macht ihn so schwer greifbar und so wirksam.

Im Bewerbungsprozess zeigt sich das in subtilen Mustern: Formulare ohne Barrierefreiheit, Vorstellungsgespräche in nicht zugänglichen Räumen, oder Fragen nach dem Gesundheitszustand, die rechtlich gar nicht zulässig sind. Nicht jeder Arbeitgeber handelt böswillig – aber das Ergebnis ist dasselbe.

54 Absagen auf ein Praktikum ist keine Übertreibung für Aufmerksamkeit. Es ist ein Muster, das Betroffene immer wieder beschreiben: Ein Lebenslauf mit Schwerbehindertenausweis oder einer Lücke durch Reha landet seltener beim nächsten Schritt im Prozess.

Dabei ist Behinderung ein weites Spektrum. Es umfasst chronische Erkrankungen, psychische Diagnosen, motorische Einschränkungen oder Hörbehinderungen – viele davon unsichtbar. Genau diese Unsichtbarkeit führt oft dazu, dass Betroffene sich fragen: Offenlegen oder nicht?

Diese Frage ist keine persönliche Schwäche. Sie ist das direkte Ergebnis einer Arbeitsmarktrealität, in der Offenheit zur Bewerbung noch immer ein Risiko sein kann.

  • Barrierefreie Bewerbungsunterlagen fehlen häufig bei Unternehmen
  • Unzulässige Gesundheitsfragen im Vorstellungsgespräch sind verbreitet
  • Lücken im Lebenslauf durch Reha oder Krankheit werden selten erklärt nachgefragt
  • Unsichtbare Behinderungen führen zu Verwirrung oder Misstrauen beim Arbeitgeber
  • Das Schweigen nach der Bewerbung lässt sich kaum rechtlich greifen
Coaching-Gespräch bei plangenial

Rechtliche Grundlage: Was dir zusteht – und was Arbeitgeber schulden

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ausdrücklich – auch im Bewerbungsverfahren. Das klingt gut, greift in der Praxis aber oft zu kurz, weil der Nachweis einer Diskriminierung schwerfällt.

Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Tun sie das nicht, zahlen sie eine Ausgleichsabgabe. Das bedeutet: Viele Arbeitgeber haben ein echtes wirtschaftliches Interesse daran, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten mit Schwerbehinderung einzustellen.

Schwerbehinderte Menschen haben außerdem einen besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf Zusatzurlaub. Diese Rechte setzen allerdings voraus, dass die Schwerbehinderung beim Arbeitgeber bekannt ist – ein klassisches Dilemma.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet spezifische Förderinstrumente für Menschen mit Behinderung, darunter Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber. Das kann deine Verhandlungsposition stärken, wenn du gezielt darauf hinweist.

Wichtig: Arbeitgeber dürfen im Vorstellungsgespräch nicht nach deiner Erkrankung, Diagnose oder Behinderung fragen. Du darfst in diesem Fall lügen, ohne dass das arbeitsrechtliche Konsequenzen für dich hat – das hat die Rechtsprechung mehrfach bestätigt.

  • AGG schützt vor Diskriminierung, Nachweis bleibt aber schwierig
  • Beschäftigungspflicht gilt ab 20 Arbeitsplätzen (5 % der Stellen)
  • Eingliederungszuschüsse können Arbeitgeber zur Einstellung motivieren
  • Fragen nach Gesundheit oder Diagnose im Interview sind unzulässig
„Menschen mit Behinderung bewerben sich oft genauso stark wie alle anderen – sie kämpfen nur gegen unsichtbare Hürden, die mit ihrer Qualifikation nichts zu tun haben. Genau da setzt gutes Coaching an: nicht daran, den Menschen zu verändern, sondern daran, ihn sichtbar zu machen.“— Maik Marx, plangenial

Offenlegen oder nicht? Die Entscheidung, die dir niemand abnimmt

Die Frage, ob du deine Behinderung in der Bewerbung erwähnst, ist eine der persönlichsten Entscheidungen im gesamten Prozess. Es gibt kein objektiv richtiges Vorgehen – aber es gibt Faktoren, die du abwägen kannst.

Frühzeitiges Offenlegen hat Vorteile: Du filterst Arbeitgeber heraus, die nicht zu dir passen. Du kannst konkrete Unterstützung (z. B. barrierefreie Arbeitsmittel) frühzeitig ansprechen. Und du gehst nicht mit dem Gefühl in den Job, etwas versteckt zu haben.

Auf der anderen Seite zeigt die Erfahrung vieler Betroffener: Eine Erwähnung im Anschreiben kann dazu führen, dass die Unterlagen gar nicht erst ernsthaft gelesen werden. Vorurteile greifen oft, bevor ein Gespräch stattfindet.

Eine Strategie, die viele als Mittelweg beschreiben: Im Anschreiben und Lebenslauf schweigen – und im Vorstellungsgespräch, wenn konkrete Arbeitsbedingungen besprochen werden, offen und sachlich informieren. Das gibt dir die Chance, als Mensch wahrgenommen zu werden, bevor ein Label greift.

Was auch immer du entscheidest: Es ist deine Entscheidung. Kein Karriereratgeber und keine Coaching-Sitzung kann dir diese Abwägung abnehmen. Was gutes Coaching leisten kann, ist, dir Sicherheit im Umgang mit der Frage zu geben.

Bewerbungsstrategie: So erhöhst du deine Chancen konkret

Eine realistische Bewerbungsstrategie für Menschen mit Behinderung bedeutet nicht, Abstriche zu machen. Sie bedeutet, die richtigen Kanäle und Argumente zu nutzen – und gezielt zu suchen, statt breit zu streuen.

Nutze die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit, denn dort sind auch Stellen ausgeschrieben, die gezielt für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber geeignet sind. Viele Unternehmen kennzeichnen solche Stellen, um ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen.

Dein Anschreiben sollte deinen Mehrwert in den Vordergrund stellen – nicht deine Einschränkung. Was kannst du, was andere nicht können? Welche Perspektive bringst du mit? Arbeitgeber, die wirklich offen sind, wollen das wissen.

Netzwerken ist für alle wichtig – für Menschen mit Behinderung oft noch entscheidender. Eine Initiativbewerbung über einen persönlichen Kontakt umgeht automatisierte Screening-Systeme, die dich möglicherweise schon vor einer menschlichen Sichtung aussortieren.

Nutze auch die Möglichkeit, mit einem Karriere-Coach zu arbeiten, der Erfahrung mit dieser spezifischen Situation hat. Mit einem AVGS-Gutschein der Bundesagentur für Arbeit kann ein solches Coaching sogar kostenfrei für dich sein.

  • Gezielt bei Unternehmen mit Inklusionsversprechen bewerben
  • Jobsuche über die Bundesagentur nutzen und Filter für Schwerbehinderung setzen
  • Stärken und Mehrwert klar herausarbeiten – nicht Defizite
  • Netzwerk aktivieren, um automatisierte Screenings zu umgehen
  • AVGS-Coaching in Betracht ziehen für strukturierte Bewerbungsvorbereitung
Bewerbungstraining bei plangenial

AVGS und Förderung: Welche Unterstützung du in Anspruch nehmen kannst

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach § 45 SGB III ist ein Instrument, das viel zu selten genutzt wird – auch und gerade von Menschen mit Behinderung. Er ermöglicht es, professionelle Beratung und Coaching kostenlos in Anspruch zu nehmen.

Anspruch haben Menschen, die arbeitslos gemeldet sind oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Du musst den Gutschein aktiv bei deiner Arbeitsvermittlerin oder deinem Arbeitsvermittler beantragen – er wird nicht automatisch ausgestellt.

Mit einem AVGS kannst du bei plangenial.de ein Karriere-Coaching buchen, das auf deine spezifische Situation zugeschnitten ist: Bewerbungsstrategie, Interviewvorbereitung, Selbstpräsentation. Maik Marx arbeitet regelmäßig mit Klientinnen und Klienten, die Ableismus im Bewerbungsprozess erfahren haben.

Daneben gibt es weitere Fördermöglichkeiten über das BMAS, darunter das Bundesteilhabegesetz und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Leistungen können Arbeitsmittel, Qualifizierungen oder sogar Arbeitsplatzanpassungen umfassen.

Wichtig ist, dass du nicht alleine durch den Förderdschungel navigieren musst. Ein Coach oder eine Beratungsstelle kann dir helfen, die für dich relevanten Bausteine zu identifizieren – ohne dass du jeden Paragrafen selbst kennen musst.

  • AVGS bei Arbeitsvermittlung beantragen – nicht abwarten
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beim BMAS prüfen
  • Integrationsfachdienste (IFD) für persönliche Begleitung nutzen
  • Berufsbegleitende Qualifizierungen können gefördert werden

Praxis-Tipp: Dein erstes Gespräch mit der Arbeitsvermittlung

Wenn du AVGS-Coaching beantragen möchtest, geh vorbereitet in das Gespräch. Formuliere konkret, was du brauchst: ‚Ich möchte meine Bewerbungsstrategie professionell weiterentwickeln und mich auf Vorstellungsgespräche vorbereiten.‘ Je klarer dein Anliegen, desto leichter fällt es deiner Vermittlungsfachkraft, den passenden Gutschein auszustellen. Bring am besten Informationen zum Anbieter mit – also zur zugelassenen Maßnahme, die du buchen möchtest.

Wenn der Job da ist: Inklusion im Arbeitsalltag einfordern

Den Job zu bekommen ist ein Schritt – ihn halten und fair behandelt werden ein anderer. Ableismus endet nicht mit dem Arbeitsvertrag. Er zeigt sich auch im Alltag: bei der Aufgabenverteilung, bei Beförderungen, im Umgang mit Fehlzeiten.

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist dein wichtigster betrieblicher Ansprechpartner. In Unternehmen ab fünf schwerbehinderten Beschäftigten muss eine SBV gewählt werden. Sie hat Informations- und Anhörungsrechte und ist verpflichtet, deine Interessen zu vertreten.

Wenn du das Gefühl hast, dass du am Arbeitsplatz diskriminiert wirst, kannst du dich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Die Beratung ist kostenlos und anonym. Auch eine arbeitsrechtliche Einschätzung kann hilfreich sein – Destatis zeigt in seinen Erhebungen, dass Diskriminierungserfahrungen am Arbeitsplatz häufig nicht gemeldet werden.

Baue dir außerdem ein internes Netzwerk auf. Menschen, die dich kennen und schätzen, sind der beste Schutz gegen unsichtbare Benachteiligung. Das klingt nach einem weichen Faktor – ist aber einer der wirksamsten.

Wer sich auch digital weiterbilden möchte, findet auf liasmart.de Ressourcen rund um KI-Kompetenz im Berufsleben – ein Bereich, der zunehmend relevant wird und in dem Quereinstieg und neue Kompetenzen oft mehr zählen als ein lückenloser Lebenslauf.

  • Schwerbehindertenvertretung kennenlernen und aktiv nutzen
  • Diskriminierungsvorfälle dokumentieren – Datum, Beteiligte, Kontext
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes für kostenlose Beratung kontaktieren
  • Eigenes Netzwerk im Unternehmen gezielt aufbauen
  • Weiterbildung als strategisches Mittel gegen Vorurteile einsetzen

Frisch aus unserem Instagram-Feed

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Häufige Fragen

Muss ich meine Behinderung in der Bewerbung angeben?

Nein, du bist nicht verpflichtet, eine Behinderung in deiner Bewerbung zu erwähnen. Das ist deine persönliche Entscheidung. Im Vorstellungsgespräch darf der Arbeitgeber nicht nach Erkrankungen oder Diagnosen fragen – unzulässige Fragen darfst du verneinen, ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen zu riskieren. Mehr zu deinen Rechten findest du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Was ist der AVGS und wie bekomme ich ihn?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument nach § 45 SGB III, mit dem du professionelles Karriere-Coaching kostenfrei in Anspruch nehmen kannst. Du beantragst ihn aktiv bei deiner Arbeitsvermittlungsfachkraft bei der Bundesagentur für Arbeit. Er wird nicht automatisch angeboten.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber gegenüber schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern?

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Öffentliche Arbeitgeber müssen schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber außerdem grundsätzlich zum Vorstellungsgespräch einladen. Alle gesetzlichen Grundlagen findest du auf gesetze-im-internet.de.

Was kann ich tun, wenn ich eine Absage bekommen habe und Diskriminierung vermute?

Eine vermutete Diskriminierung ist schwer nachzuweisen, da Arbeitgeber keine Begründungspflicht für Absagen haben. Du kannst dich jedoch an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden oder eine arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Unterstützung bei der Jobsuche selbst bietet die Jobsuche der Bundesagentur für Arbeit.

Gibt es spezielle Jobportale oder Programme für Menschen mit Behinderung?

Ja – neben der Jobbörse der Bundesagentur gibt es spezialisierte Portale und Integrationsfachdienste, die bei der Stellensuche und im Bewerbungsprozess begleiten. Auch Karriere-Coaching kann gezielt auf diese Situation ausgerichtet werden. Informationen zu Förderangeboten findest du beim BMAS.

Ein persönliches Wort von Maik

Ich arbeite seit Jahren mit Menschen, die auf dem Papier top qualifiziert sind – und trotzdem immer wieder Absagen bekommen. Manchmal liegt es an der Strategie, manchmal am Anschreiben. Und manchmal liegt es an Vorurteilen, die mit Qualifikation nichts zu tun haben. Das macht mich ehrlich gesagt wütend – aber vor allem motiviert es mich. Denn was ich in jeder Coaching-Sitzung erlebe: Wenn jemand lernt, die eigenen Stärken klar zu benennen und den richtigen Kanal zu finden, verändert sich etwas. Nicht weil die Welt plötzlich gerechter wird, sondern weil diese Person sichtbar wird – auf eine Art, die Vorurteile schwerer angreifen können. 54 Bewerbungen für ein Praktikum – das darf kein Normalzustand bleiben. Und es muss auch nicht deiner sein. Wenn du magst, reden wir darüber.

Maik MarxDein Bewerbungs- & Karriere-Coach bei plangenialMehr über mich und meine Projekte: maikmarx.de · plangenial.de

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Lass uns gemeinsam deine Strategie entwickeln

Wenn du im Bewerbungsprozess immer wieder gegen unsichtbare Wände läufst, liegt das nicht an dir – es liegt an Strukturen, die wir gemeinsam umgehen können. Mit einem AVGS-Coaching bei plangenial bekommst du eine klare Strategie, die zu deiner Situation passt: Bewerbungsunterlagen, die überzeugen, Interviewvorbereitung, die dir Sicherheit gibt, und einen Coach, der weiß, wovon du redest. Dein erstes Gespräch kostet dich nichts – schreib uns einfach an.

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Hinweis: Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt und dient der allgemeinen Information; er ersetzt keine individuelle Rechts-, Förder- oder Karriereberatung. Verantwortlich i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Maik Marx, plangenial – Plan Genial Unternehmensberatung, Plauener Str. 19, 13055 Berlin.

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